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Fairtrade-Anteil nur 25 Prozent

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Fairtrade-Anteil nur 25 Prozent

Frage

Ich habe Kekse mit "Fairtrade"-Siegel gekauft. Es deutet darauf hin, dass Inhaltsstoffe fair gehandelt wurden. Im Kleingedruckten steht allerdings, dass ebenso nicht zertifizierter Kakao und Zucker verwendet werden. Offenbar vergibt die Fairtrade-Siegel Organisation nicht nur das originale Fairtrade-Siegel für fair gehandelte Produkte, sondern außerdem dasselbe Siegel mit einem kleinen Pfeil daneben. Hier scheint ein erheblicher Teil des Geldes gerade nicht an Kleinbauern in der Dritten Welt zu fließen.

Es gibt noch die Angabe "Gesamtanteil 25%". Dabei bleibt völlig unklar: Sind 25% als Mengenausgleich zugemischt, oder stammen nur 25% des Inhalts aus fair gehandeltem Zucker und Kakao (und damit die restlichen 75% von großen Agrarkonzernen)?

Ist diese verwirrende Kennzeichnung nicht täuschend?

Antwort

Tatsächlich gibt es das Fairtrade-Siegel in zwei Varianten:

Das klassische Fairtrade-Siegel garantiert, dass die Zutaten zu 100 Prozent zu Fairtrade-Bedingungen gehandelt sind und physisch rückverfolgbar sind.

Das Siegel mit Pfeil soll auf weitere Informationen auf der Rückseite der Verpackung hinweisen. Es ist zum einen auf Mischprodukten zu finden, zum Beispiel auf Keksen oder Schokolade. Bei Mischprodukten mit diesem Siegel müssen alle Zutaten, die zu Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind, Fairtrade-zertifiziert sein. Es ist aber möglich, dass einzelne Zutaten in dem Produkt, zum Beispiel Mehl oder Gewürze, nicht zu Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind.  

Zum anderen ist der Pfeil auch auf Produkten zu finden, die mit einem „Mengenausgleich“ hergestellt wurden. Möglich ist das nur bei Kakao, Zucker, Fruchtsaft und Tee.

Ein Mengenausgleich bedeutet, dass fair gehandelte Rohstoffe bei der Verarbeitung, Lagerung oder während des Transports mit handelsüblichen Produkten vermischt werden dürfen. Die exakten Mengen- und Geldströme müssen entlang der Warenkette dokumentiert werden. Am Ende darf nur so viel Ware als „Fairtrade“ ausgezeichnet werden, wie Fairtade-Rohstoffe eingekauft wurden. Begründet werden die Ausnahmen damit, dass sonst viele Fairtrade-Bauern – besonders, wenn sie nur kleine Mengen produzieren – ihre Rohstoffe nicht verkaufen könnten. Beispielsweise sind Fairtrade-Erzeugergruppen für Orangen meist auf große Saftkonzentrathersteller angewiesen, da sie weder das Geld für die Maschinen noch das nötige Wissen für Technik und Qualität besitzen, um selbst Saft zu produzieren.

In Ihrem Fall trifft offenbar beides zu: Es handelt sich um ein Mischprodukt, bei dem 25 Prozent der Zutaten aus Fairtrade-Programmen stammen. Offenbar ist der größere Anteil der Zutaten nicht zu Fairtrade-Bedingungen erhältlich. Zudem wurden der verwendete Zucker und Kakao mit Mengenausgleich hergestellt. Das heißt, der Hersteller der Kekse hat fair gehandelten Kakao und Zucker in den auf der Verpackung angegebenen Mengen eingekauft. Da dieser, entsprechend dem Mengenausgleich, jedoch mit konventionell produziertem Kakao und Zucker gemischt wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar, in welchem Produkt sich tatsächlich die fair gehandelte Ware befindet. Mit 25 Prozent der Zutaten unterstützen Sie aber die Kleinproduzenten in den Erzeugerländern.

Aus unserer Sicht ist ein Fairtrade-Anteil von 25 Prozent auf einem Mischprodukt tatsächlich sehr gering. Wir gehen davon aus, dass Verbraucher bei Produkten mit dem Fairtrade-Siegel einen deutlich höheren Anteil dieser Zutaten erwarten. Der Mengenausgleich ist eine Notlösung, die vermutlich häufig auf Unverständnis stößt. Er ermöglicht aber speziell kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, verarbeitete Produkte mit Fairtrade-Siegel anzubieten. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sollte der Mengenausgleich nur eine befristete Ausnahme sein und nicht die dauerhafte Regel werden. Der Hinweis auf Mengenausgleich sollte direkt auf der Schauseite erfolgen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Schokoliebhaber
07.06.2020 - 19:15

Danke für die Info. Wie ist Ihre folgende Aussage zu verstehen:
"Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sollte der Mengenausgleich
nur eine befristete Ausnahme sein und nicht die dauerhafte Regel werden."

Auch hier ist Ihnen natürlich voll und ganz zuzustimmen. Dass es sich um eine befristete Ausnahme handelt, ist allerdings nicht zu erkennen. Im Gegenteil, mit der Einführung der Mischprodukte sind Tür und Tor geöffnet worden für eine massenhafte Kennzeichnung von Artikeln mit dem Fairtrade-Siegel, bei denen eben nicht mehr das drin ist was draufsteht.

Die Argumentation der Siegelvergeber, dass kleine Bauern nur so ihre Ware verkaufen können, klingt fürsorglich und verlogen zugleich. Immerhin schafft es die Gesellschaft GEPA nach eigenen Angaben, auch bei Orangen und Schokolade 100%ige Fairtrade-Bedingungen zu erreichen. Wenn sie es schafft, warum schaffen es andere nicht, dürfen aber dennoch das Siegel aufdrucken? Wer das nicht schafft, kann eben das Siegel nicht verwenden. Der Erfolg der GEPA und anderer tatsächlich fair handelnder Unternehmen wird durch die falsche Verwendung des Siegels beeinträchtigt, denn sie befolgen höhere Standards, ihre Konkurrenz aber nicht. Immerhin wird damit im Zielland ein deutlich höherer Preis erzielt, der aber nur zu einem Bruchteil tatsächlich gerechtfertigt ist. Nur ein Bruchteil des höheren Preises wird also an Kleinbauern weitergereicht, der größte Teil verbleibt beim Konzern.

Muss eine solche Situation akzeptiert werden, oder gibt es rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Wie ist dieser Zustand der Verbrauchertäuschung zu beenden?

Redaktion Lebensmittelklarheit
15.06.2020 - 09:37

Laut Fairtrade Deutschland ist es das langfristige Ziel, die physische Rückverfolgbarkeit aller Produkte zu gewährleisten. Dafür sei vor allem eine Steigerung der Absatzmenge notwendig.

Es gibt im Fairen Handel kein einheitliches Siegel und keine rechtsverbindlichen Kriterien. So stehen hinter den verschiedenen Siegeln unterschiedliche Ansätze und Anforderungen.

Auch wir gehen davon aus, dass sich Kunden bei Siegeln des Fairen Handels eine physische Rückverfolgbarkeit und bei Mischprodukten einen möglichst hohen Fairhandelsanteil wünschen. Gegenüber einer solchen „100-Prozent“-Forderung stehen andere Ziele, zum Beispiel kleine Erzeugerbetriebe einzubeziehen, den Anteil der Fairhandelsprodukte am Markt zu steigern und Verbrauchern eine möglichst große Produktpalette anzubieten. Die beteiligten Organisationen wie GEPA und TransFair legen unterschiedliche Schwerpunkte.

Je mehr verschiedene Siegel es gibt, umso schwieriger wird es für Verbraucher, die Unterschiede und Kriterien zu kennen. Wichtig ist, dass die Vergabekriterien transparent sind und ihre Einhaltung zuverlässig kontrolliert wird. Denn irreführend dürfen solche Kennzeichnungen nicht sein.

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