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Fette in der Nährwerttabelle

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Fette in der Nährwerttabelle

Frage

Ich verstehe die Fettangaben in der Nährwerttabelle nicht. Da steht zum Beispiel: 45 Gramm Fett, davon gesättigte Fettsäuren 17 Gramm. Mehr wird nicht aufgeschlüsselt. Was ist der verbleibende Rest? Sind das dann zwangsläufig ungesättigte Fettsäuren? 

Sie schreiben in einem Artikel: Daraus lässt sich die Menge an ungesättigten Fettsäuren nicht berechnen, aber grob abschätzen" Wie denn? Ist es die Rechnung 45 - 17 = Menge der ungesättigten Fettsäuren? Oder wie kann ich dies "grob" abschätzen, wenn nur die Angabe der gesättigten Fettsäuren angegeben ist? 

Antwort

Aus rechtlicher Sicht ist in der Nährwerttabelle nur die Angabe des Gesamtfettes sowie der gesättigten Fettsäuren verpflichtend. Daraus lässt sich die Menge an ungesättigten Fettsäuren nicht berechnen, aber abschätzen, denn weitere Fettbestandteile machen nur einen kleinen Anteil am Gesamtfettgehalt aus. 

Das in der Nährwerttabelle angegebene Fett umfasst alle im Lebensmittel enthaltenen Lipide. Dies sind neben den gesättigten Fettsäuren vor allem einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, daneben weitere Fettbestandteile wie Cholesterin, fettlösliche Vitamine, Wachse und Phospholipide. 
Der Anteil dieser weiteren Fettbestandteile am angegebenen Fettanteil liegt bei wenigen Prozent – bei Rapsöl beispielsweise bei etwa 3,5 Prozent, bei Olivenöl bei etwa 6,5 Prozent und bei Butter bei etwa 6 Prozent.

Für Ihr Anliegen bedeutet das: Wenn bei einem Lebensmittel der Gesamtfettgehalt mit 45 Gramm und der Anteil an gesättigten Fettsäuren mit 17 Gramm angegeben ist, bleiben 28 Gramm Fett übrig. Dieses besteht überwiegend, aber nicht ausschließlich aus ungesättigten Fettsäuren. Je nachdem, um welches Fett es sich handelt, könnten beispielsweise 1,5 bis 3 Gramm Fettbegleitstoffe enthalten sein. 

Der Anteil an ungesättigten Fettsäuren liegt in Ihrem Beispiel also vermutlich bei etwa 25 bis 27 Gramm (45 – 17 – 3 Gramm).

Übrigens: Hersteller können die Mengen an einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren in der Nährwertkennzeichnung freiwillig ergänzen, die Kennzeichnung weiterer Fettbestandteile wie Cholesterin ist dagegen nicht erlaubt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Jens
10.06.2024 - 14:54

"Daraus lässt sich die Menge an ungesättigten Fettsäuren nicht berechnen, aber grob abschätzen" Wie denn? Ist es die Rechung 45 - 17 = Menge der ungesättigten Fettsäuren? Ich denke, dass wäre ja nicht "grob", sondern "genau". Daher meine Frage: Wie kann ich dies "grob" abschätzen, wenn nur die Angabe der gesättigten Fettsäuren angegeben ist? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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