Frischkäsezubereitung ohne Mindesthaltbarkeitsdatum
Frage
In vielen Supermärkten werden an den Käsetheken verschiedene Frischkäsezubereitungen angeboten. Diese Produkte sind unverpackt und werden auf Wunsch der Kunden vor Ort verpackt. Jede Sorte Frischkäse oder Frischkäsezubereitung ist mit einem Kennzeichnungsschild versehen, das unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum angibt.
Allerdings ist mir aufgefallen, dass nicht alle Zubereitungen ein MHD aufweisen. Meine Frage wäre dann: Woran liegt das und ist das überhaupt zulässig?.
Verbraucherin aus Porta Westfalica vom 13.02.2025
Antwort
Frischkäse und Frischkäsezubereitungen aus der Käsetheke müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen. Das MHD muss auf einem Schild neben der Ware stehen. Auch bei Produkten aus einer Selbstbedienungstheke ist die Kennzeichnung erforderlich.
Für unverpackte Lebensmittel sind nur wenige Informationen verpflichtend. Anbieter müssen hier insbesondere über den Preis und die enthaltenen Allergene sowie über bestimmte Zusatzstoffe informieren. Das MHD muss normalerweise nicht dabeistehen.
Für Frischkäse und Frischkäsezubereitungen aus der Käsetheke gibt es eine Ausnahme: Anbieter müssen auf einem Schild neben der Ware gut sichtbar das MHD kennzeichnen, und zwar nach Tag und Monat durch die Worte „gekühlt mindestens haltbar bis…“. Das MHD ist auf der Grundlage einer Lagerungstemperatur von zehn Grad Celsius zu berechnen.
Nur wenn der Frischkäse oder die -zubereitung unverpackt zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle angeboten wird, muss kein MHD dabeistehen. Das dürfte aber in Supermärkten eher nicht der Fall sein.
Wenn das Personal den Frischkäse für eine Selbstbedienungstheke verpackt und zum Verkauf anbietet, gibt es noch strengere Regeln: Mit Ausnahme der Nährwertkennzeichnung müssen solche Produkte dieselbe Kennzeichnung tragen wie andere verpackte Lebensmittel, also auch ein MHD.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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