Fruchtaufstriche aus Fruchtsaft
Frage
Kann der Fruchtanteil von Fruchtaufstrichen auch nur aus Fruchtsaft bestehen? Mir kommt es manchmal so vor, als ob die Fruchtaufstriche immer weniger Fruchtstückchen bzw. verschiedene Fruchtbestandteile enthalten.
Antwort
Aus unserer Sicht wäre es zulässig, wenn der Fruchtanteil eines Fruchtaufstriches – ähnlich wie bei einem Gelee - ausschließlich aus Fruchtsaft besteht. Handelt es sich rechtlich um Gelee, so muss die Bezeichnung auch so lauten.
Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen, ob oder wie viele Fruchtstücke sie enthalten oder welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten lediglich die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung wie beispielsweise das allgemeine Irreführungsverbot.
Im Gegensatz zu Fruchtaufstrichen unterliegen Konfitüren, Marmeladen und Gelees den speziellen rechtlichen Regelungen der Konfitüren-Verordnung. Diese fordert beispielsweise Mindestgehalte für den Fruchtanteil sowie die Angaben von Gesamtzuckergehalt und Fruchtgehalt.
Gelee ist danach „die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten“. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm Gelee. Für „Gelee extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher.
Erfüllt ein Produkt die Vorgaben der Konfitüren-Verordnung für Gelee, muss es unserer Auffassung nach auch als „Gelee“ bzw. „Gelee Extra“ bezeichnet werden.
Erzeugnisse, die einen niedrigeren Saft- bzw. Fruchtanteil haben oder Zutaten enthalten, die für Gelee nicht vorgesehen sind, dürfen sich hingegen lediglich „Fruchtaufstrich“ nennen.
Es ist also möglich, einen Fruchtaufstrich ohne Fruchtstücke anzubieten. Es könnte jedoch irreführend sein, wenn die Aufmachung eines Fruchtaufstriches Fruchtstücke verspricht und in dem Produkt keine Fruchtstücke enthalten sind.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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