Fruchtsaftgetränk mit Kohlensäure
Frage
Ich habe ein Fruchtsaftgetränk gekauft, welches Kohlensäure enthält. Ist es üblich, dass darin Kohlensäure enthalten ist?
Antwort
Der Zusatz von Kohlensäure zu einem Fruchtsaftgetränk ist zulässig. Nach unseren Beobachtungen gibt es mehrere Anbieter, die ihren Fruchtsaftgetränken Kohlensäure zusetzen.
Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Die Zusammensetzung ist rechtlich nicht definiert, aber in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke beschrieben. Demnach ist der Zusatz von Kohlensäure bei Erfrischungsgetränken generell üblich. Spezielle Vorgaben für Fruchtsaftgetränke gibt es im Hinblick auf die Kohlensäure nicht.
Wir haben uns einige Fruchtsaftgetränke am Markt angeschaut. Insgesamt scheint der Anteil an Fruchtsaftgetränken ohne Kohlensäure zu überwiegen. Viele Fruchtsaftgetränke werden in Getränkekartons angeboten. Hier wäre ein Zusatz von Kohlensäure gar nicht möglich. Insbesondere die Hersteller von Mineralwasser bieten aber häufig auch kohlensäurehaltige Fruchtsaftgetränke an.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen