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Ärger am Fruchtsaft-Regal: Fruchtsaftgetränke nicht auf den ersten Blick zu erkennen

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Ärger am Fruchtsaft-Regal: Fruchtsaftgetränke nicht auf den ersten Blick zu erkennen

Wer sich beim Kauf von Fruchtsäften an der gewünschten Fruchtart orientiert, kann leicht „daneben greifen“. Versehentlich landet dann ein Fruchtsaftgetränk statt eines vermeintlichen Fruchtsaftes im Einkaufskorb. Der Unterschied: Statt zu 100 Prozent bestehen Fruchtsaftgetränke nur zu 6 bis 30 Prozent aus Frucht. Der Rest ist Zuckerwasser. Auch Fruchtnektare können auf diese Weise Kunden verärgern. Diese bestehen in der Regel höchstens zur Hälfte aus Fruchtsaft.

Warum es gerade bei Fruchtsaftgetränken zu Verwechslungen kommt, ist bei einigen Produkten nahe liegend: Sie tragen Fruchtabbildungen im Großformat, ohne auf der Vorderseite zu verraten, um welche Getränkekategorie es sich handelt. Leicht lassen sich Kunden dann von dem ersten Eindruck leiten: Sie kaufen „Mango-Maracuja-Orange“ und erhalten in erster Linie Wasser und Zucker.

Mühsam wird der Einkauf, wenn bei dem vielfältigen Angebot Verpackungen erst umgedreht werden müssen, um im Kleingedruckten die Getränkeart und den Fruchtgehalt zu erfahren. Diese Hürde ist bei dem ein oder anderen Produkt möglicherweise kein Zufall. Denn während einige „verwässerte“ Produkte auf der Vorderseite nur wenige Informationen bieten, stehen auf „reinen“ Säften die Bezeichnung „Saft“ und der Fruchtgehalt von 100 Prozent meist werbewirksam auf der Vorderseite. 

Fehlen diese Angaben auf den ersten Blick, so lohnt sich für Kunden die Suche im Kleingedruckten, um nicht erst nach dem Kauf unliebsame Überraschungen zu erleben.

Lebensmittelklarheit fordert Hersteller von Fruchtsaftgetränken und Fruchtnektaren auf, das Ärgernis zu beenden und die Bezeichnung auf der Schauseite der Getränkeverpackungen anzugeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Guido
28.03.2017 - 13:57

"Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. [...] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit einer Brille. Es ist absolut unmöglich." Zitat des EU-Lebensmittelkommissar Vytenis Andriukaitis aus dem Fachmedium "EU Food Policy vom 21. März 2017". Noch Fragen ? Über die 1,2 mm kleine Schrift bezogen auf das kleine "x" und bei einigen Verpackungen sind sogar 0,9 (!!) mm erlaubt. Zeilenabstände verschwindend gering, und dann als Krönung schwarzer Text auf dunkelblauen Hintergrund (bei Klarsichtflaschen die Farbe des Getränks). Das hat dann nichts mehr mit der Fähigkeit zu tun, lesen zu können, sondern lesen zu ermöglichen.

Annette
02.03.2017 - 07:14

Das mag ja alles stimmen, wenn ich aber beim Einkaufen jede Packung erst mal aus dem Regal nehmen, umdrehen und mir die Information zusammensuchen muss, dann dauert der Einkauf doppelt so lange. Ergebnis: ich habe von vornherein keine Lust mir solche Lebensmittel anzuschauen, und lasse sie im Regal stehen. Damit tun sich die Hersteller doch auch keinen Gefallen.

siggi
04.02.2017 - 18:13

Dem kann ich nur aus vollem Herzen zustimmen! Man kann eben nicht nur nach Abbildungen einkaufen, sondern muss sich schon auch mal die Kennzeichnung ansehen. Wozu müssen die Hersteller diese denn auf jeder Packung angeben?

xyz
31.01.2017 - 16:44

Man sollte doch meinen, dass der Kunde lesen kann. Es ist für jeden Artikel eine Verkehrsbezeichnung festgelegt. Diese sagt aus, was es ist. Saft, Nektar, Fruchtsaftgetränkt. Und zusätzlich dazu steht die Anzahl (Menge) der Fruchtsorten in der Zutatenliste. "Kleingedrucktes" ist es seit Einführung der LMIV auch nicht. Die Schriftgröße ist so ausgelegt, dass JEDER es lesen kann.
Und wer nicht lesen kann, sollte es lernen und nicht auf die Lebensmittelkennzeichnung schimpfen!

Ute j.k. Bemsel
14.03.2017 - 18:21

''...das JEDER es lesen kann...''
Von wegen! Es gibt sehr viele Leute ,die diese Minischrift eben nicht oder nicht mehr lesen können! (Blinde, Sehbehinderte, Analphabeten, Ausländer...)
Selbst ich (die ich sonst immer die Zutatenliste durchliest, weil eine meiner Freundin allergisch auf Glutamat reagiert!) bin schon auf so einen Beschiß reingefallen; als ich für meinen Vater einen Litschisaft kaufen wollte und zu einem Produkt der Firma Rauch griff! Erst zuhause schaute ich mir die Packung genauer an...mein Vater hatte das schon öfter gekauft, und war der festen Meinung, richtigen Saft zu trinken, lesen hätte er das nicht können, weil er stark alterssichtig ist!
Ich bin der Meinung, wenn es kein reiner Saft ist, dann sollte es auch GROSS vorne drauf stehen! Ebenso der prozentuale Anteil jeder Frucht!

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