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Garnelen wiegen nach dem Auftauen weniger als angegeben

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Garnelen wiegen nach dem Auftauen weniger als angegeben

Frage

Bei einer Packung Tiefkühl-Garnelen sind als Füllmenge 450 Gramm angegeben. Die angegebene Menge wird aber nicht erreicht. Nach dem Auftauen und Abgießen des Wassers sind nur 400 Gramm in der Verpackung. Ist das zulässig? 

Antwort

Die auf der Verpackung angegebene Füllmenge bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Herstellung. Der Wasserverlust beim Auftauen von tiefgefrorenen Garnelen kann bis zu 20 Prozent betragen. Eine durchgängige Kühlkette sowie schonendes Auftauen können den Wasserverlust verringern.   

Garnelen bestehen von Natur aus zu knapp 80 Prozent aus Wasser. Beim Einfrieren bilden sich aus dem Wasser Eiskristalle, die das Gewebe verletzen können. Zügiges Tiefgefrieren schützt das Gewebe, da sich kleinere Eiskristalle bilden. Bei der industriellen Herstellung werden die Garnelen bei circa minus 40 Grad Celsius in sehr kurzer Zeit tiefgekühlt („schockgefrostet“).

Die auf der Verpackung angegebene Füllmenge bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Herstellung. Bei tiefgefrorenen Produkten ist das der Zeitpunkt nach dem Schockgefrieren.

Werden wasserreiche Lebensmittel wie Fleisch oder Fisch schockgefroren und durchgängig unterhalb minus 18 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchtigkeit gelagert, beträgt der Gewichtsverlust durch die Lagerung etwa ein bis zwei Prozent.

Beim Auftauen der Lebensmittel geht weitere Flüssigkeit verloren. Hier gilt – anders als beim Einfrieren: Der Prozess sollte möglichst langsam und schonend erfolgen, damit wenig Gewebe verletzt wird. Dennoch können beim Auftauen 10 bis 20 Prozent Wasser verloren gehen.

Da Tiefkühlware insbesondere beim Auftauen aus den oben genannten Gründen Wasser verliert, wiegt sie nach dem Auftauen und Abgießen des Wassers weniger als zum Zeitpunkt der Herstellung.

Ein auffällig hoher Wasserverlust beim Auftauen kann unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise kann das Gefriergut zwischenzeitlich angetaut gewesen sein, wenn die Kühlung unterbrochen oder die Garnelen unsachgemäß gelagert wurden. Auch schnelles Auftauen zerstört die Gewebestruktur und kann zu einem höheren Wasserverlust führen. 

In Einzelfällen kann auch ein nicht deklarierter Fremdwasserzusatz hinter einem hohen Wasserverlust stecken. Überwachungsbehörden haben bei Untersuchungen in der Vergangenheit bereits mehrfach nicht deklariertes Fremdwasser in Garnelen gefunden. Für Verbraucher:innen bleibt die Ursache für hohe Wasserverluste aber unklar. 

Der Zusatz von Fremdwasser bei Garnelen ist nicht generell verboten, muss aber auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Bei der groß angelegten „Operation OPSON XI gegen Lebensmittelbetrug“ wurden in den Jahren 2021 und 2022 deutschlandweit knapp 300 Proben Fisch, Krebs- und Weichtiere auf Fremdwasser untersucht. Bei 13 Prozent der Proben wurden Auffälligkeiten festgestellt. Das heißt: Ein möglicher Fremdwasserzusatz war nicht korrekt gekennzeichnet.

Übrigens: Viele Hersteller bieten Tiefkühlgarnelen als glasierte Ware an. Das heißt, die Garnelen erhalten einen Schutzüberzug aus Wasser. Das verhindert einen Wasserverlust während der Lagerung. Als Füllmenge muss dann das Nettogewicht angegeben werden, denn der Schutzüberzug aus Wasser zählt nicht zur Füllmenge.

 

Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit liegt der von Ihnen geschilderte Wasserverlust – etwa 11 Prozent – bei nicht glasierten Garnelen im normalen Bereich.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Jonas
03.11.2024 - 19:55

Es ist auch bei Frischware so!
Beispiel: Lidl Kabeljau 4.99€ für 250 gr.
Wahrer Inhalt 220-230gr. - keine Gefrierware. 10% Differenz. Das finde ich nicht wenig bei dem Kaufpreis.

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.11.2024 - 09:26

Fertigpackungen mit Mengen zwischen 200 und 300 Gramm dürfen bis zu 9 Gramm weniger enthalten als angegeben. Bei bis zu zwei Prozent der Produkte einer Charge darf die Abweichung sogar das Doppelte der Minusabweichung betragen - in Ihrem Fall also bis zu 18 Gramm.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie in folgendem Artikel: 
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/fuellmenge-bei-lebensmitteln-abweichungen-sind-aergerlich-aber-erlaubt

Micha
16.05.2024 - 13:02

Wäre ja mal was neues, wenn der Verbraucher nicht über den Tisch gezogen würde.

Wenn die Verpackung samt Inhalt kaum mehr wiegt als der Inhalt, dann weiß mal, dass da was Faul ist.
Aldi Fleischsalat: Gesamtgewicht 205-208 g. Inhalt soll 200 g sein. Aber die leere und saubere Schachtel wiegt zwischen 12,8 und 13,2 g. Ich hatte noch keine Schachtel, die mehr als 210 g wog. So wird der Gewinn gemacht. 2,5-4% sind bei Discounter-Lebensmittel ganz schön viel!

Und echter Verbraucherschutz sieht da anders aus.

Die Verbraucherzentrale hat schon in den 1970ern festgestellt, dass in Packungen fast immer zu wenig drin ist. Die haben mal eine ganze Palette Erdbeeren aus den Pappschachteln raus und nachgewogen und dabei festgestellt, dass es fast 10% zu wenig war. Das ist zwar erlaubt (Stückware), aber insgesamt muss es stimmen. Also in einer 500 g-Schachtel reichen auch 450 g. Aber der Inhalt 100 Schachteln muss im Durchschnitt 500 g wiegen.

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