Gemahlene Vanilleschote
Frage
Wenn in einer Zutatenliste „gemahlene Vanilleschote“ aufgeführt ist, kann sich dann dahinter auch extrahierte Vanilleschote verbergen, die nur wegen der schwarzen Pünktchen verwendet wird? Und der eigentliche Geschmack stammt nur aus Aroma?
Antwort
Nein, für extrahierte Vanilleschote reicht die Angabe „gemahlene Vanilleschote“ im Zutatenverzeichnis nicht aus.
Gesetzliche Vorgaben zum Zutatenverzeichnis enthält die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Sie besagt, dass Zutaten mit ihrer speziellen Bezeichnung aufgeführt werden müssen. Da es für Vanilleschoten keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, wird eine beschreibende Bezeichnung verwendet. Diese muss Angaben zum physikalischen Zustand des Lebensmittels und zur besonderen Behandlung enthalten, wenn die Bezeichnung den Käufer anderenfalls irreführen könnte.
Werden der Vanilleschote die geschmacksgebenden Bestandteile durch Extraktion entzogen, um sie beispielsweise als Vanilleextrakt in Lebensmitteln zu verwenden, bleibt die „extrahierte Vanilleschote“ übrig. Diese enthält kaum noch aromatische Bestandeile. Sie dient gemahlen vor allem der „Vanille-Optik“ eines Lebensmittels mit den klassischen schwarzen Pünktchen.
Da extrahierte Vanilleschoten nicht zum Vanille-Geschmack beitragen, kann das Weglassen der Angabe „extrahiert“ aus unserer Sicht irreführend für Verbraucher sein. Die vollständige Bezeichnung sollte daher „gemahlene extrahierte Vanilleschote“ lauten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Eselsbrücke für Vanillin. Vanillin klingt ein bißchen wie Anilin - BASF = Badische Anilin und Sodafabrik (Chemie), Ludwigshafen (Rhein).
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