Handelsklassen bei Spargel: Angabe nicht verpflichtend
Frage
Es fällt uns seit einiger Zeit auf, dass an den Spargelverkaufsständen in unserer Region von den Direktvermarktern keine Handelsklassen der verschiedenen, offen angebotenen Spargelqualitäten mehr angegeben werden. Stattdessen versuchen die Händler, mit Phantasie-Bezeichnungen wie "Gourmet-Spargel", "Unser bester" etc. das Angebot zu differenzieren. Ist das zulässig?
Bei einigen Anbietern findet man noch die Klassenangaben, aber auch hier fällt auf, dass Spargel offensichtlich falsch eingeordnet wird, um immer einen Klasse 1 Spargel anzubieten, auch wenn es der Acker nicht hergegeben hat. In der Handelsklasse 1 gibt es klare Mindestanforderungen. Sehr oft finden wir signifikante Abweichungen. Die Verkäufer:innen haben in der Regel keine Ahnung und reklamieren hilft nichts. Es scheint auch ein regionales Problem zu sein, wie unsere Erfahrungen beim Einkauf in anderen Spargelregionen gezeigt haben.
Antwort
Die Angabe der Handelsklasse ist für Spargel seit 2009 nicht mehr verpflichtend. Es gelten nur noch allgemeine Mindestanforderungen an die Qualität. Es ist allerdings nach wie vor möglich, freiwillig Handelsklassen anzugeben. Dabei sollten sich Händler an der „UNECE-Norm FFV-04“ orientieren, die nach wie vor Kriterien für die Handelsklassen I, II und Extra festlegt. Angaben wie „Gourmet-Spargel“, oder „Unser Bester“ sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit kritisch zu sehen.
Seit 2009 gibt es für einen Großteil der Obst- und Gemüsearten – darunter auch Spargel – nur noch eine gemeinsame Vermarktungsnorm. Sie regelt allgemeine Mindestanforderungen an die Qualität. Die Stangen müssen beispielsweise ganz, gesund und sauber sein. Sie dürfen weder faulig noch von Schädlingen oder Fremdstoffen befallen sein. Zudem sollten sie frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack oder anormaler Feuchtigkeit sein.
Geben Händler freiwillig eine Handelsklasse an, sollten sie sich an der „UNECE-Norm FFV-04“ der „United Nations Economic Commission for Europe“ (UNECE) orientieren. Die wichtigsten Anforderungen an weißen Spargel sind beispielsweise:
Klasse Extra:
- Mindestdurchmesser 12 Millimeter
- Höchste Qualität, sehr gut geformt und praktisch gerade
- Köpfe sehr fest geschlossen
- Keinerlei Spuren von Verholzung
- Köpfe und Stangen weiß, nur eine leichte Rosafärbung der Stangen ist zulässig
Klasse I:
- Mindestdurchmesser 10 Millimeter
- Gute Qualität, leichte Formfehler zulässig
- Köpfe fest geschlossen Rosafärbung auf Köpfen und Stangen zulässig
Klasse II:
- Mindestdurchmesser 8 Millimeter
- Formfehler zulässig, Stangen können gebogen sein
- Grünliche Färbung der Köpfe zulässig
- Leichte Verholzung zulässig
Vergleichbare Anforderungen sind für grünen Spargel definiert.
Einzelne Stangen dürfen von den Anforderungen abweichen. Bei der Klasse Extra dürfen aber nur fünf Prozent der Stangen oder des Gewichts eine schlechtere Qualität aufweisen und zehn Prozent die erforderliche Größe unterschreiten. Bei den Klassen I und II dürfen zehn Prozent des Spargels in Größe oder Qualität abweichen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind Angaben wie „Gourmet-Spargel“, oder „Unser Bester“ kritisch zu sehen. Sie können irreführend sein, wenn der Spargel die vermittelte höchste Qualität nicht aufweist. Händler:innen sollten die Handelsklassen der UNECE-Norm verwenden, wenn sie ihren Spargel in verschiedenen Qualitäten anbieten wollen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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