Preisauszeichnung bei Spargel
Frage
In unserem Supermarkt ist das offene, lose Obst und Gemüse in Kilogramm angegeben. Soweit ok – außer dem offenen Spargel, hier galt der Preis an der Kasse pro 500 Gramm. Sehr verwirrend und nunmehr doppelt so teuer. Das sei bei deutschem Spargel gesetzlich so vorgeschrieben, dass er in 500 Gramm angegeben wird, sagte die Kassiererin. Ich finde es eine bodenlose Frechheit. Letztendlich war es der doppelte Preis von 9,98 pro Kilo, angegeben als 4,99 pro 500 Gramm.
Ist das korrekt, dass man Verbraucher in solch eine Preisfalle lockt?
Antwort
Nein, diese Art der Preisauszeichnung ist unzulässig.
Bei lose angebotener Ware müssen Händler den Grundpreis angeben. Dieser wird grundsätzlich pro Kilogramm beziehungsweise – bei flüssigen Lebensmitteln – pro Liter angegeben. Bei loser Ware kann der Grundpreis aber auch – je nach Verkehrsauffassung – pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angegeben werden. Dies könnte beispielsweise bei Feldsalat oder Beeren der Fall sein. Bei Spargel ist das aber nicht üblich und daher nicht erlaubt. Eine Preisangabe pro 500 Gramm ist bei lose verkauftem Spargel unzulässig, die Information der Kassiererin ist falsch.
Anders sieht es übrigens aus, wenn der Händler vorverpackte Bündel Spargel von 500 Gramm anbietet. Dann muss er den Endpreis, also den Preis pro Bündel (500 Gramm) sowie zusätzlich den Grundpreis pro Kilogramm angeben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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