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Herkunft von Fleisch erkennen

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Herkunft von Fleisch erkennen

Frage

Wir haben uns heute Fleisch vom Discounter gekauft. Nun wollten wir prüfen, woher das Fleisch stammt. Auf der Rückseite fanden wir auch die Chargennummer. Wie können wir prüfen, woher unser Fleisch stammt?

Antwort

Die Los- oder Chargennummer auf der Packung steht für eine bestimmte Menge von Lebensmitteln, die unter gleichen Bedingungen erzeugt wurden. Sie ist wichtig für die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Bei Rückrufaktionen kann die Ware anhand der Losnummer bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden.

Die Losnummer gibt aber keine Auskunft darüber, woher Ihr Fleisch stammt.

Die Herkunftskennzeichnung ist je nach Tierart unterschiedlich geregelt:

Rindfleisch

Für unverarbeitetes Rindfleisch sind ausführliche Herkunftsangaben vorgeschrieben, sowohl für verpacktes Fleisch als auch für lose Ware von der Bedientheke.

Die Herkunftskennzeichnung setzt sich aus folgenden Informationen zusammen:

  • Referenznummer oder -code
  • „Geboren in: ...“
  • „Gemästet in: ...“ oder „Aufgezogen in: ...“
  • „Geschlachtet in: ...“, Zulassungsnummer des Schlachthofs
  • „Zerlegt in: ...“, Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebes bzw. der Zerlegungsbetriebe

Erfolgten Geburt, Mast und Schlachtung in ein und demselben Land, kann vereinfacht „Herkunft: .....“ angegeben werden

Diese Herkunftskennzeichnung ist bei Rindfleisch verpflichtend, sofern es nicht weiter verarbeitet wurde. Selbst bei geringer Verarbeitung wie etwa Würzung oder Einlegen in eine Marinade entfällt die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Für Rinderhackfleisch ist eine vereinfachte Kennzeichnung vorgesehen. .

Wird Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch oder Gulasch verarbeitet, erfolgt die Rindfleisch-Etikettierung erst ab einem mehr als 50-prozentigem Rindfleisch-Anteil.

Für vorverpacktes, unverarbeitetes Schweine- Ziegen- und Schafsfleisch sowie für Geflügel - gekühlt oder gefroren – ist eine Herkunftskennzeichnung ebenfalls Pflicht. Hierfür sind die Angaben „Aufgezogen in…“ sowie „Geschlachtet in…“ vorgeschrieben. Wenn die Tiere in demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet ist auch die Angabe „Ursprung: …“ zulässig.  Allerdings gibt es Ausnahmen für Fleisch von Tieren, die außerhalb der EU aufgezogen wurden. Hier ist die Angabe „Aufgezogen außerhalb der EU“ zulässig, wenn die Information über den Aufzuchtort nicht verfügbar ist.

Sowohl bei unverpacktem als auch bei verarbeitetem – zum Beispiel gewürztem – Fleisch entfällt die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Einige Anbieter schreiben bei verarbeiteten Lebensmitteln freiwillig Informationen zur Herkunft aufs Etikett, zum Beispiel bei regionalen Lebensmitteln, die mit dem Regionalfenster gekennzeichnet sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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