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Herkunftskennzeichnung bei Schweizer Schokolade

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Herkunftskennzeichnung bei Schweizer Schokolade

Frage 

Beim Einkaufen in einem Supermarkt habe ich folgende Produkte entdeckt: „Schweizer Vollmilch Schokolade“ und „Hafertaler“. Bei beiden wird mit den Ländern, also mit "Schweiz" und mit "Schweden", sowie mit einer Landesflagge geworben. Auf den Verpackungen steht jedoch kein Hinweis, woher die Zutaten stammen? Ist dies zulässig, mit Worten und Flagge zu werben, wenn diese keinen Hinweis auf den Ursprung der Zutaten enthalten, sondern gegebenenfalls lediglich dort hergestellt wurden?

Antwort

Wirbt der Anbieter prominent mit einem Land, wie in den von Ihnen geschilderten Fällen, so sollte das Lebensmittel grundsätzlich dort hergestellt worden sein. Falls das nicht der Fall ist, muss der Anbieter den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels nennen. Eine Irreführung muss in jedem Fall ausgeschlossen werden.  

Seit April 2020 regelt eine Durchführungsverordnung zusätzlich die Angabe des Ursprungslandes der sogenannten primären Zutaten. Das sind Zutaten, die mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen, aber auch solche, die das Lebensmittel charakterisieren oder die besonders hervorgehoben sind. Für diese Zutaten muss der Anbieter nur dann eine Herkunftsangabe machen, wenn sie aus einem anderen Land stammen als aus dem beworbenen. Dabei genügt allerdings die Angabe „Zutat xy stammt nicht aus der Schweiz“ oder „Zutat xy: Nicht-EU“. 

Bei der von Ihnen genannten Vollmilchschokolade sind die Primärzutaten beispielweise die Milch und der Kakao. Da der Anbieter die Schweiz prominent bewirbt und damit vermittelt, dass die Schokolade aus der Schweiz stammt, muss er die Herkunft der Milch und/ oder des Kakaos angeben, wenn diese Zutaten nicht aus der Schweiz stammen. Da Kakao in der Schweiz nicht angebaut wird, müsste er dies auf jeden Fall angeben, beispielsweise durch die Angabe: „Kakao stammt nicht aus der Schweiz“ oder „Kakao: Nicht-EU“. 

Bei den von ihnen genannten Hafertalern ist der Hafer eine primäre Zutat, gegebenenfalls noch eine weitere Getreideart, wenn diese mehr als 50 Prozent der Zutaten ausmacht oder besonders hervorgehoben wird. Da Schweden beworben wird, müsste der Anbieter nur dann eine Angabe zur Herkunft des Hafers machen, wenn dieser nicht aus Schweden stammt. Das Gleiche gilt für weitere Getreidearten, die beworben werden oder mehr als 50 Prozent der Zutaten ausmachen. 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Max
04.07.2022 - 11:33

Leider gilt doch, dass wenn der Kakao in der Schweiz veredelt (letzte wertgebende Verarbeitung) wird, die Herkunft des Kakaos = SCHWEIZ. --> Also höchst wahrscheinlich keine abweichende Herkunft als die Schweiz.
Aber dass hier das Zollrecht greift, ist sicherlich nicht im Sinne des Verbrauchers.

Redaktion Lebensmittelklarheit
20.07.2022 - 09:17

Aus unserer Sicht wäre eine Herkunftsangabe für den Rohstoff Kakao im Interesse der Verbraucher:innen – und auch im Sinne des Gesetzgebers. Aber tatsächlich ist das noch nicht genau geklärt.

Nach der Mitteilung der Kommission (2020) und den FAQ aus Österreich sind bei der Herkunftsangabe die Verbrauchererwartungen und - interessen zu berücksichtigen. Das österreichische Ministerium führt dazu aus: „Die Angabe muss sich nicht immer auf die in der Zutatenliste angeführte Zutat, sondern kann sich auch auf die Herkunft des landwirtschaftlichen Rohstoffs der Zutat beziehen“

Im Falle der Schokolade haben sowohl Milch als auch Kakao wichtige Verarbeitungsschritte durchlaufen. In beiden Fällen gehen wir aber davon aus, dass Verbraucher:innen wissen wollen, woher die Rohwaren stammen, also Rohmilch und der Rohkakao. Dass Kakao aus der Schweiz enthalten sein soll, wird dagegen für viele Menschen unverständlich sein.

 

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