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Ist der Begriff „organic“ rechtlich geschützt?

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Ist der Begriff „organic“ rechtlich geschützt?

Frage

Ist der Begriff "organic" geschützt oder kann ein verarbeitendes Unternehmen diesen Zusatz frei tragen?

Antwort

Der Begriff „organic“ ist – ebenso wie die Wörter „biologisch“ oder „ökologisch“ - in der EU-Öko-Verordnung rechtlich geschützt. Das gilt auch für die Verwendung der Begriffe in Firmennamen.

Lebensmittelhersteller, die mit den oben genannten Begriffen werben, müssen sich nach der EU-Öko-Verordnung zertifizieren lassen. Bei der Produktion der Lebensmittel müssen sie umfangreiche Anforderungen in Bezug auf die Erzeugung und Verarbeitung der Rohstoffe erfüllen. Beispielsweise gibt es spezielle Regelungen für die Tierhaltung und das Futter. Für pflanzliche Lebensmitteln sind weniger Pflanzenschutzmittel zugelassen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen 95 Prozent der verwendeten Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischer Produktion stammen und es sind deutlich weniger Zusatzstoffe zugelassen. Die Einhaltung der Vorgaben muss durch eine Öko-Kontrollstelle kontrolliert werden.

Die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung gelten nicht nur für die Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“, sondern auch für die Abkürzungen „bio“ und „öko“ sowie für eine Reihe von Begriffen in anderen europäischen Sprachen, darunter auch das englische Wort „organic“.

Möchte ein Unternehmen einen der Begriffe in seinem Firmen- oder Markennamen verwenden, muss es ebenfalls die genannten Voraussetzungen erfüllen. Mit einem Eintrag ins Markenregister kann es sich den Firmen- oder Markennamen schützen lassen. 

Erfüllt ein Unternehmen die Vorgaben nicht, darf es seine Lebensmittel nicht als Bioprodukte bezeichnen und auch nicht mit den genannten Begriffen werben. Es darf auch in keiner Weise den Anschein vermitteln, die Produkte seien nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung produziert worden. Beispielsweise darf es keine Wortspielereien in Anlehnung an die Begriffe erfinden und sie auch nicht im Firmenlogo, in Geschäftspapieren oder in Werbematerial verwenden. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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16.03.2023 - 12:54

Naturland Wildfisch ist toll!!!

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