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Ist die Bezeichnung Bergkäse rechtlich geschützt?

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Ist die Bezeichnung Bergkäse rechtlich geschützt?

Frage

Wann darf ein Käse als „Bergkäse“ bezeichnet werden? 

Antwort

Bergkäse zählt zu den Standard-Käsesorten, die in der Käseverordnung definiert sind. Demnach muss ein Bergkäse mindestens drei Monate gereift sein und mindestens die Vollfettstufe, also einen Fettgehalt von mindestens 45 Prozent in der Trockenmasse, aufweisen. Darüber hinaus sind verschiedene Eigenschaften zu Aussehen und Geschmack beschrieben. So sollte ein Bergkäse einfarbig „mattgelb“ sein und eine geringe, erbsengroße Lochung aufweisen. Je nach Alter sollte der Geschmack pikant bis kräftig, würzig, und nusskernartig sein. Die Konsistenz sollte fest bis mittelfest und geschmeidig sein.

Zudem ist die Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ rechtlich geschützt. Sie kann bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten zusätzlich zur Bezeichnung angegeben werden, wenn sowohl die Rohstoffe als auch das Futter überwiegend aus Berggebieten stammen. Verarbeitete Erzeugnisse, die als „Bergerzeugnis“ ausgewiesen sind, müssen auch in Berggebieten verarbeitet worden sein.

Zusätzliche Anforderungen gibt es für die Bezeichnungen „Allgäuer Bergkäse“, Tiroler Bergkäse“ und „Vorarlberger Bergkäse“, die als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen sind. Sie müssen aus Rohmilch in bestimmten, festgelegten Gebieten hergestellt werden. Beim Allgäuer Bergkäse sind dies beispielsweise die Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis sowie die Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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