Ist Isomaltulose ein Zucker oder ein Süßstoff?
Frage
Ich habe einen "Zuckerersatz" gekauft, der zu 60 Prozent aus Erythrit und knapp 30 Prozent Isomaltulose besteht. An anderer Stelle wird das Produkt als gesunde Zuckeralternative dargestellt. Ist Isomaltulose nicht auch ein Zucker? Oder ist es dasselbe wie Isomalt? Das ist ja ein kalorienarmer Süßstoff.
Antwort
Isomalt und Isomaltulose sind nicht dasselbe. Tatsächlich handelt es sich bei Isomaltulose um einen Zucker mit besonderen Eigenschaften, der als neuartiges Lebensmittel gilt. Isomalt hingegen ist ein Zuckeralkohol, der zu den Zusatzstoffen zählt.
Isomaltulose ist ein Zweifachzucker (Disaccharid) und besteht wie Haushaltszucker (Saccharose) aus Traubenzucker (Glukose) und Fruchtzucker (Fruktose). Sie kommt natürlicherweise in geringen Mengen in Honig und Zuckerrohr vor. Für die industrielle Verwendung wird sie durch einen enzymatischen Prozess aus Haushaltszucker gewonnen. Wie dieser liefert Isomaltulose vier Kilokalorien pro Gramm.
Seit 2005 ist Isomaltulose als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Lebensmittel mit zugesetzter Isomaltulose müssen mit dem Hinweis „Isomaltulose ist eine Glukose- und Fruktosequelle“ gekennzeichnet werden.
Aufgrund ihrer chemischen Struktur lässt Isomaltulose den Blutzuckerspiegel weniger stark steigen als herkömmlicher Haushaltszucker und gilt als zahnfreundlich. Sie ist daher in der Lebensmittel-Gesundheitsangaben-VO unter dem Überbegriff „Zuckerersatzstoffe“ aufgeführt und darf beispielsweise mit der Aussage „Der Verzehr von Getränken, die anstelle von anderen Zuckerarten Isomaltulose enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Getränken.“ beworben werden.
Isomalt ist ein Gemisch aus Zuckeralkoholen, das über Isomaltulose aus Saccharose hergestellt wird. Isomalt zählt zu den Zusatzstoffen und trägt die E-Nummer 953. Im Zutatenverzeichnis muss es als Süßungsmittel aufgeführt werden. Wie andere Zuckeralkohole (und wie Isomaltulose) darf es mit einer geringeren Wirkung auf den Blutzuckerspiegel beworben werden. In die Kalorienberechnung fließt es mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm ein. Tafelsüßen und Lebensmittel mit mehr als 10 Prozent zugesetzten mehrwertigen Alkoholen müssen den Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ tragen.
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Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Das Produkt habe ich auch gesehen von diesem "[Produktname entfernt, Anmerkung der Redaktion]", das hier schon mehrfach Thema war wegen unerlaubter Werbung und gesundheitsbezogenen Aussagen. Ich finde die ganze Homepage diesbezüglich immer noch schlimm, die werben auch in sozialen Medien ständig damit, dass diese Zusatzstoffe "gesund" sein sollen. Ich vertrage die gar nicht, mein Verdauungstrakt spielt komplett verrückt.
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