Ist Johannisbrotkernmehl ein Zusatzstoff?
Frage
Im Bekanntenkreis hatten wir die Diskussion ob es sich bei Johannisbrotkernmehl in Fruchtjoghurt um einen Zusatzstoff handelt, der eine E-Nummer benötigt. Ein Bekannter meinte, Johannisbrotkernmehl ist eine Zutat, die einfach nur verdickende Eigenschaften hat, aber es sich hier um keinen richtigen Zusatzstoff handelt.
Deshalb meine Fragen:
Hat Johannisbrotkernmehl eine E-Nummer und ist somit ein Zusatzstoff oder ist der Stoff eine Zutat? Und darf Johannisbrotkernmehl bei „Clean Label“- Produkten eingesetzt werden oder ist das Verbrauchertäuschung?
Antwort
Johannisbrotkernmehl wird in der Zusatzstoffverordnung mit der Nummer E 410 geführt und als Gelier- oder Verdickungsmittel sowie als Stabilisator eingesetzt. Im Zutatenverzeichnis muss die Funktionsklasse mit Bezeichnung des Zusatzstoffs oder der E-Nummer stehen, zum Beispiel „Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl“ oder „Geliermittel: E 410“.
Zusatzstoffe sind Stoffe, die einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt werden, zum Beispiel zum Süßen, Färben, Verdicken oder Konservieren. Es handelt sich dabei um Stoffe, die in der Regel selbst nicht als Lebensmittel verzehrt oder als Zutat verwendet werden.
Ob eine Zutat als Zusatzstoff oder als normale Zutat eingestuft wird, hängt unter anderem vom Verarbeitungsgrad, aber auch vom Verwendungszweck ab.
Aus den Früchten des Johannisbrotbaums können verschiedene Stoffe gewonnen werden. Beispielsweise wird aus dem Fruchtmark der Schoten Carobpulver hergestellt, das als Alternative zu Kakaopulver dient. Es wird als normales Lebensmittel angeboten oder als normale Zutat eingesetzt.
Johannisbrotkernmehl hingegen ist ein helles Pulver, das aus den Samen des Johannisbrotbaums hergestellt wird. Es kann sehr gut Wasser binden und wird in daher Lebensmitteln gerne als Gelier- oder Verdickungsmittel eingesetzt, beispielsweise in Suppen, Soßen, Eis und Gelee, aber auch in Fruchtjoghurt.
In der Zusatzstoffverordnung wird Johannisbrotkernmehl mit der Nummer E 410 geführt. Im Zutatenverzeichnis muss es mit der Funktionsklasse sowie mit der Bezeichnung oder der E-Nummer aufgeführt werden, zum Beispiel oder „Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl“ oder „Stabilisator: E 410“. Die E-Nummer ist also nicht verpflichtend und steht nicht in jedem Fall dabei. Dennoch handelt es sich um einen Zusatzstoff.
Verwendet ein Anbieter Johannisbrotkernmehl in seinem Lebensmittel, so darf er nicht mit einem Hinweis wie „ohne Zusatzstoffe“ werben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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