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„Ohne Zusatzstoffe“ – trotzdem gefärbt, aromatisiert und im Geschmack verstärkt

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„Ohne Zusatzstoffe“ – trotzdem gefärbt, aromatisiert und im Geschmack verstärkt

„Ohne Geschmacksverstärker“, „ohne Farbstoffe“, „ohne künstliche Aromastoffe“: Hersteller verleihen Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten mit einem so genannten „Clean Label“ gerne ein natürliches Image. Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, freut sich über diese Angaben. Doch es handelt sich dabei häufig um Produktwerbung, die nicht immer hält, was sie verspricht.

Versprochen: „natürliche“ Lebensmittel

Die „ohne xy“-Versprechen auf den Etiketten werden in Fachkreisen „Clean Label“ – „saubere Etiketten“ genannt. Sie vermitteln Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um natürliche Lebensmittel ohne unerwünschte Zutaten handelt.

Doch die mit Clean Label gekennzeichneten Produkte sind oft längst nicht so „sauber“ und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird. Vielfach werden unbeliebte Zusatzstoffe durch alternative Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch laut Gesetz nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden müssen:

Clean Label "ohne künstliche Farbstoffe"

Lebensmittel „ohne Farbstoffe“ sind häufig dennoch gefärbt. Dafür sorgen Konzentrate oder Pulver aus Obst und Gemüse oder Gewürze. Sie gelten meist nicht als Farbstoffe und müssen deshalb auch nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Auf ihre färbende Eigenschaft wird häufig auch nicht hingewiesen. Ein derart optisch aufgepepptes Lebensmittel kann eine höhere Qualität vortäuschen. So kann beispielsweise Rote-Bete-Saft im Kirschjoghurt einen höheren Kirschgehalt vermitteln oder Algenpulver bei Wasabi-Erdnüssen einen höheren Anteil des japanischen Meerrettichs.

Einige Hersteller werben mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“, wenn sie Farbstoffe aus natürlichen Rohstoffen verwenden. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hält allerdings Hinweise auf das Fehlen „künstlicher Farbstoffe“ für unzulässig, da es keine rechtliche Definition von „künstlich“ für Farbstoffe gibt und entsprechend auch keine klare Abgrenzung zwischen „künstlichen“ und „natürlichen Farbstoffen“.

Clean Label "ohne künstliche Aromen"

„Ohne künstliche Aromen“

Auch der Hinweis „ohne künstliche Aromen“ kann zu Verwirrung führen, denn häufig zeigt die Zutatenliste, dass dennoch Aromen zugesetzt wurden. Zwar verwenden Hersteller dann meist „natürliches Aroma“, doch auch dieses wird in der Regel im Labor hergestellt. Es stammt nicht aus dem Lebensmittel, nach dem es schmeckt, sondern lediglich aus einem natürlichen Rohstoff. Das können auch Holzspäne oder Zuckerrübenschnitzel sein. Verbraucher verstehen den Begriff „natürliches Aroma“ in der Regel anders und erwarten zudem, dass bei einem Lebensmittel „ohne künstliche Aromen“ der Geschmack aus den charakteristischen Zutaten stammt, bei Erdbeerjoghurt also aus Erdbeeren. Die Unterschiede zwischen den Begriffen „Aroma“, „natürliches Aroma“, „natürliches Himbeeraroma“ und „Extrakt“ sind vielen Verbrauchern nicht geläufig. Nur wenn die Zutatenliste keine Aromen ausweist, stammt der Geschmack vollständig aus den verwendeten Lebensmitteln.

Clean Label "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe"

„Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“

Lebensmittel mit dieser Werbeaussage sprechen Kunden an, die auf Geschmacksverstärker verzichten wollen, insbesondere auf Glutamat. Zahlreiche Produkte, die laut Werbung ohne diesen Zusatzstoff auskommen, enthalten dennoch Glutamat: Er versteckt sich in anderen Zutaten, insbesondere in Hefeextrakt, aber auch in Sojaprotein, Sojasauce und Würze, und muss dann nicht namentlich in der Zutatenliste angegeben werden.

Bei Hefeextrakt handelt es sich um eine Zutat, die beispielsweise aus Bäcker- oder Bierhefe gewonnen wird. Hefe enthält von Natur aus die Substanz Glutamat, die eine geschmacksverstärkende Wirkung besitzt. Durch die Herstellung von Extrakt wird sie konzentriert. Würzen werden durch chemische oder enzymatische Spaltung von Protein (Eiweiß) aus proteinhaltigen pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen hergestellt. Dabei entstehen geschmacksverstärkend wirkende Glutamate.

Diese Zutaten verstärken so den Geschmack von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln, zählen aber rechtlich nicht als Geschmacksverstärker.

Ohne Zusatzstoffe „lt. Gesetz“

Häufig findet man auch Hinweise wie "lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe". Die Ergänzung „laut Gesetz“ bedeutet, dass das Produkt nach den Rechtsvorschriften keine Konservierungsstoffe enthalten darf und deshalb auch keine vorhanden sind.

Die Werbeaussage „Ohne Konservierungsstoffe“ auf einem Produkt, das rechtlich keine Konservierungsstoffe enthalten darf, gilt als irreführend. Es handelt sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten, denn der Käufer kann die beworbene Eigenschaft für einen besonderen Vorteil des Produktes halten und dadurch getäuscht werden.

Hersteller vermeiden mit der Angabe „lt. Gesetz“ eine Irreführung, indem sie selbst darauf hinweisen, dass das Lebensmittel laut Gesetz ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden muss.

Eine Umfrage auf Lebensmittelklarheit weist jedoch darauf hin, dass ein Teil der Verbraucher den Hinweis „laut Gesetz“ nicht richtig versteht.

Studienergebnisse von Lebensmittelklarheit

Die repräsentative Forschung des Projektes „Lebensmittelklarheit“ zeigt, dass Verbraucher „ohne“-Werbung häufig missverstehen.

Bei der Werbung „frei von Geschmacksverstärker“ gehen sie vielfach davon aus, dass das Produkt auch keine Aromen und keine glutamathaltigen Zutaten wie Hefeextrakt enthält.

Bei einem Fruchtjoghurt mit der Angabe „ohne Farbstoffe“ erwarten Verbraucher überwiegend, dass die Farbe nur aus Erdbeeren stammt. Sie rechnen weder mit Farbstoffen noch mit anderen färbenden Zutaten wie Rote-Bete-Saft.

Eine weitere Studie zeigt, dass die gesetzlich definierten Aromabegriffe wie „natürliches Aroma“ oder „Aroma“ für Verbraucher schwer zu unterscheiden sind. Beispielsweise gaben 44 Prozent der Befragten bei dem Begriff „natürliches Himbeeraroma“ an, dass das Aroma künstlich hergestellt worden sei. Tatsächlich muss natürliches Himbeeraroma aber zu mindestens 95 Prozent aus Himbeeren bestehen.

Eine nicht-repräsentative Umfrage auf Lebensmittelklarheit weist außerdem darauf hin, dass viele Verbraucher den Hinweis „ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz“ missverstehen. Nur knapp die Hälfte der Teilnehmer wählte die richtige Bedeutung.

Die Werbung mit „sauberen Etiketten“ muss rechtlich geregelt werden, damit die Produkte bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen wecken:

  • Bei der Werbung „ohne Zusatzstoff X“ sollten keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltsstoffen eingesetzt werden dürfen.

  • Der Begriff „natürliches Aroma“ muss transparenter geregelt werden. Für Verbraucher sind die unterschiedlichen Definitionen verwirrend. Entsprechend missverständlich sind Werbeaussagen, die sich auf bestimmte Arten von Aromen beziehen. Hersteller sollten darauf verzichten, wenn sie Aromen einsetzen.

  • Aussagen wie „ohne Zusatzstoff x lt. Gesetz“ sind wertlos, weil vergleichbare Lebensmittel diesen Zusatzstoff entsprechend der geltenden Rechtsgrundlage ebenfalls nicht enthalten dürfen. Beim Verbot von Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollten keine Ausnahmen gemacht werden.

  • Begriffe wie „natürlich“ oder „künstlich“ und vergleichbare Formulierungen müssen europaweit einheitlich rechtlich definiert werden.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Lars
07.10.2019 - 11:24

Sehr interessant. Vieles habe ich nicht gewusst. Einiges schon. Z.B. das es eine Baumrindenart gibt, die nach Erdbeere schmeckt, und als "natürliches" Erdbeeraroma benutzt wird.
Weiter so.

Q
09.07.2020 - 13:19

Das ist so nicht ganz richtig, Es wird ein spezieller Pilz auf diesen Baumrinden-Spänen gezüchtet, der wiederum als Rohstoff für die natürlichen Aromen genutzt wird. und da es sich bei einem Pilz auch um ein "Naturprodukt" handelt, ist es später ein natürliches Aroma.

Petra
09.05.2019 - 15:10

hinsichtlich der AromenVO zu oberflächlich
sonst gute Denkanstöße

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