Ist „Zaziki“ ein geschützter Begriff?
Frage:
Darf sich jedes Produkt „Zaziki“ nennen, auch wenn der Inhalt stark davon abweicht? Oder ist dies kein "geschützter" Name und es ist egal, was drinsteckt?
Antwort:
Die Bezeichnung „Zaziki“ ist nicht geschützt oder gesetzlich definiert. Verschiedene Zazikis können sich daher in ihrer Zusammensetzung unterscheiden. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten dennoch bestimmte Zutaten enthalten sein, um Verbraucherwartungen nicht zu enttäuschen.
Zaziki oder auch Tsatsiki ist eine typisch griechische Joghurtsoße, die üblicherweise Gurkenstückchen und Knoblauch enthält. Die Zusammensetzung ist jedoch weder rechtlich definiert noch in Leitsätzen beschrieben. Es handelt sich auch nicht um eine geschützte Bezeichnung. Daher können sich verschiedene als „Zaziki“ angebotene Produkte in ihrer Zusammensetzung unterscheiden.
Übliche Grundzutaten sind Joghurt, Salatgurken, Knoblauch und pflanzliches Öl. Weitere Zutaten können andere Milcherzeugnisse, Quark, Kräuter aber auch Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe und Verdickungsmittel sein. Ein Blick in die Zutatenliste verrät Ihnen die Inhaltstoffe und ob die Zusammensetzungen Ihren Erwartungen genügt.
Vereinzelt gibt es auch Produkte, die lediglich Quark und keinen Joghurt enthalten oder auf die Verwendung von Pflanzenöl verzichten. Ob diese Lebensmittel als „Zaziki“ vermarktet werden dürfen, ohne Verbraucher:innen zu täuschen, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit fraglich. Hier muss jedoch immer der Einzelfall betrachtet werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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