Kaffeekapseln mit Schokoladenaroma
Frage
Ich habe gestern eine Packung Kaffeekapseln mit Schokoladenaroma gekauft. Aroma-Anteil 5%. Auf der Verpackung war keine Nährwerttabelle. Greift hier eine Ausnahme?
Antwort
Nicht auf allen Lebensmitteln muss eine Nährwertkennzeichnung stehen. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nimmt einige Lebensmittel explizit aus, darunter gemahlene Kaffeebohnen.
Gemahlener Kaffee, der weitere Zutaten oder auch nur zugesetztes Aroma enthält, ist in der Ausnahmeregelung nicht wörtlich erwähnt. Solange der Zusatz von Aroma den Nährwertgehalt nicht verändert, ist es aber vermutlich zu tolerieren, wenn die Nährwertkennzeichnung fehlt. Der Energie- und Nährwertgehalt in zubereitetem Kaffee ist ohnehin sehr gering.
In solchen Fällen sieht die LMIV eine andere Möglichkeit vor: Sind der Kaloriengehalt oder Nährstoffmengen vernachlässigbar gering, können die Nährwertangaben durch einen Hinweis wie „enthält geringfügige Mengen von…“ ersetzt werden.
Übrigens: Aromatisierte Tees sind ausdrücklich als Ausnahme aufgeführt, wenn diese lediglich Aromen enthalten, die den Nährwert des Tees nicht verändern.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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