Kalbsstreichwurst mit Schweineleber
Frage
Im Webeflyer einer Metzgerei wird eine Kalbsstreichwurst beworben. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass diese nur Schweineleber enthält Ich war bisher der Meinung, dass ein Produkt – wenn schon Kalb genannt wird – auch Kalbsleber enthalten muss? Auch bei Nachfrage, welches Fleisch verwendet wird, wurde mit gesagt, Schweinefleisch und Kalbfleisch. Muss das nicht angegeben werden, dass nicht nur Kalbfleisch drin ist?
Antwort
Wir stimmen Ihnen zu: Der Name der Wurst entspricht nicht den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Bei einer Streichwurst, die neben Kalbfleisch auch Schweinefleisch enthält, sollte in der Bezeichnung auch das Schweinefleisch erwähnt werden, zum Beispiel „Kalbsstreichwurst mit Schweinefleisch“. Dass die Wurst Leber enthält, geht aus der Bezeichnung zunächst nicht hervor.
Da wir die Zusammensetzung der Wurst nicht kennen, möchten wir an dieser Stelle die Regelungen der Leitsätze für verschiedene Streichwürste mit Kalbfleischanteil erklären:
Kalbsstreichwurst: Eine Wurst mit diesem Namen sollte gemäß der Leitsätze zu 100 Prozent aus Rind- und Kalbsfleisch bestehen. Dabei sollte der Anteil an Kalb- oder Jungrindfleisch mehr als 50 Prozent betragen.
Eine Wurst, die zusätzlich Schweinefleisch enthält – was üblich ist –, sollte demnach Kalbsstreichwurst mit Schweinefleisch heißen oder, wenn der Schweinefleischanteil überwiegt, Streichwurst mit Kalbfleisch.
Kalbsleberwurst: Auch eine Kalbsleberwurst sollte gemäß der Leitsätze zu 100 Prozent aus Rind- und Kalbsfleisch bestehen, sie sollte außerdem Kalbsleber enthalten. Dabei sollte der Leberanteil zu über 50 Prozent vom Kalb oder Jungrind stammen – es darf also auch Schweineleber verwendet werden. Echte „Kalbsleberwurst“ gibt es unserer Kenntnis nach gar nicht im Handel, sondern allenfalls Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch oder – wenn der Anteil an Schweinefleisch überwiegt, Leberwurst mit Kalbfleisch.
Kalbfleisch-Leberwurst mit Schweinefleisch: Eine Wurst mit dieser Bezeichnung muss keine Kalbsleber enthalten, aber Kalbfleisch. Falls zusätzlich Rindfleisch enthalten ist, muss der Rindfleischanteil zu mindestens 50 Prozent aus Kalbfleisch bestehen. Die Leber kann vom Schwein stammen.
Leberwurst mit Kalbfleisch: Überwiegt der Anteil an Schweinefleisch, so sollte die Wurst weder Kalbsstreichwurst noch Kalbsleberwurst oder Kalbfleisch-Leberwurst heißen, sondern Leberwurst mit Kalbfleisch oder Streichwurst mit Kalbfleisch.
Die Leitsätze sind keine rechtlich bindende Vorschrift. Sie beschreiben die am Markt üblichen Bezeichnungen und deren übliche Zusammensetzung. Sie dienen für alle Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Bewertung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln. Häufig werden sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Entscheidungshilfe herangezogen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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