Kalziumreiche Algen in Pflanzendrinks
Frage
Bio-Pflanzendrinks werden zur Kalziumanreicherung mit Meeresalgen versetzt. Nach Angaben der Hersteller variiert der Jodgehalt je nach Algenart, ein Hersteller gab 0,004-007 mg/100 ml an. Daher habe ich 2 Fragen: 1) ab welchem Jodgehalt muss der Jodgehalt auf der Verpackung/Nährwerttabelle angeben werden, um bei höherem Konsum der Drinks keine zu hohe Jodaufnahme zu haben? Insbesondere, wenn weitere Jodquellen wie Jodsalz, Arzneimittel, etc. verwendet werden. 2) Warum wird kein Calciumcarbonat in Bio-Pflanzendrinks eingesetzt? Wie mir bekannt, ist nach EU-Bio-VO Calciumcarbonat auch für Bio-Lebensmittel (außer als Farbstoff) zugelassen.
Antwort
Der Jodgehalt zählt nicht zu den Pflichtangaben in der Nährwerttabelle. Hersteller müssen aber dafür sorgen, dass ihr Lebensmittel sicher ist und nicht die Gesundheit gefährdet.
Anbieter dürfen den Jodgehalt angeben, wenn das Lebensmittel einen bestimmten Mindestgehalt an Jod aufweist. Bei einem Getränk wären dies 11,25 Mikrogramm (0,01125 Milligramm) pro 100 Milliliter. Geht man davon aus, dass ein Pflanzendrink als Lebensmittel und nicht als Getränk zählt, wären dies 22,5 Mikrogramm (0,022 Milligramm) pro 100 Milliliter. In dem von Ihnen genannten Fall liegt der Jodgehalt darunter, der Anbieter dürfte ihn gar nicht angeben.
Eine Pflicht, den Jodgehalt anzugeben, besteht nur dann, wenn Anbieter damit werben, dass das Lebensmittel Jod enthält.
Sie sprechen die Problematik einer zu hohen Jodaufnahme an, die zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen kann. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollten Erwachsene täglich nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod aufnehmen. Über eine normale Ernährung werden diese Werte in der Regel nicht erreicht. Tatsächlich sind Algen und einige Seefische die einzigen natürlichen Lebensmittel, die bedenklich hohe Jodgehalte aufweisen können. Insbesondere getrocknete Algenprodukte können gesundheitsschädliche Werte erreichen. Produkte mit einem Gehalt von mehr als 2.000 Mikrogramm (2 Milligramm) Jod pro 100 Gramm hält das BfR für „geeignet, um die Gesundheit zu schädigen“ und damit nicht für verkehrsfähig. Produkte mit einem Jodgehalt zwischen 1.000 und 2.000 Mikrogramm Jod pro 100 Gramm sollten nach Ansicht des BfR einen Warnhinweis tragen. Rechtlich geregelt ist dieser Hinweis aber nicht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Calciumcarbonat ist als Zusatzstoff für Bio-Lebensmittel zwar zugelassen, aber nicht zur Anreicherung oder als Farbstoff. Bio-Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereichert werden, mit Ausnahme von solchen, bei denen eine Anreicherung vorgeschrieben ist, wie Säuglingsnahrung.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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