Kann ein Getränkepulver mit Maltodextrin zuckerfrei sein?
Frage
Ich habe im Online-Shop ein Getränkepulver gefunden, das als „zuckerfrei“ beworben wird, obwohl die erste Zutat Maltodextrin ist. Ist das zulässig?
Antwort
Auch ein Produkt auf Basis von Maltodextrin kann die rechtliche Vorgabe für die Angabe „zuckerfrei“ erfüllen.
Laut der Health-Claims-Verordnung ist die Angabe „zuckerfrei“ nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.
Maltodextrin ist ein Gemisch aus wasserlöslichen Kohlenhydraten. Es besteht aus längeren Zuckerketten sowie – je nach Maltodextrinart – aus einem geringen bis mittleren Anteil an Einfach- und Zweifachzuckern. Nur die im Maltodextrin enthaltenen Einfach- und Zweifachzucker werden in der Nährwerttabelle als „Zucker“ gezählt. Wenn der Anbieter ein zuckerarmes Maltodextrin verwendet, ist es möglich, ein laut Health-Claims-Verordnung „zuckerfreies“ Produkt auf Basis von Maltodextrin herzustellen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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