Mandeldrink ungesüßt, aber mit Maltodextrin
Frage
Die Packung eines Mandeldrinks wirbt mit „ungesüßt“. Bei den Zutaten findet sich allerdings als dritte Zutat Maltodextrin. Das „ungesüßt“ ist mit zwei Sternchen gekennzeichnet, die bedeuten sollen, dass das Produkt ohne Zuckerzusatz ist, da es von Natur aus Zucker enthält. Maltodextrin ist aber kein Naturprodukt. Und gesüßt ist der Mandeldrink natürlich somit trotzdem. Ist das in Ordnung?
Antwort
Für die Angabe „ungesüßt“ gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung. Ein Zuckerzusatz mit dem Ziel einer Süßung wäre demnach unzulässig.
Maltodextrin ist ein Gemisch aus wasserlöslichen Kohlenhydraten. Es besteht aus längeren Zuckerketten sowie – je nach Maltodextrinart – aus einem geringen bis mittleren Anteil an Einfach- und Zweifachzuckern. Nur die im Maltodextrin enthaltenen Einfach- und Zweifachzucker werden in der Nährwerttabelle als „Zucker“ aufgeführt. Der Zuckeranteil von handelsüblichen Maltodextrinen liegt zwischen 3 und 20 Gramm pro 100 Gramm.
Maltodextrin schmeckt wenig bis gar nicht süß. Es wird beispielsweise oft als Backmittel verwendet. Im Milchersatz liegt der Anteil vermutlich bei wenigen Prozent, so dass eine süßende Wirkung deshalb vermutlich nicht zum Tragen kommt.
Die Angabe „enthält von Natur aus Zucker“ ist auf einem Mandeldrink auch aus unserer Sicht irritierend. Die natürliche Zutat sind Mandeln, die allerdings erstens unter nur 0,3 Prozent Zucker enthalten und zweitens auch nur zu einem geringen Anteil im Mandeldrink vorhanden sind. Sie liefern somit keinen Beitrag zum Zuckeranteil. „Von Natur aus“ ist der Zucker also auch aus unserer Sicht nicht enthalten. Vorausgesetzt, dass zuckerarmes Maltodextrin eingesetzt wurde, sollte der Zuckeranteil insgesamt aber sehr niedrig liegen. Andernfalls würden wir hier ein Täuschungspotenzial sehen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Bei solchen Milchersatzprodukten entsteht der Zucker meines Wissens meist Wissens nach durch die Fermentation bei der Herstellung der Drinks. Daher ist die Deklaration "enthält von Natur aus Zucker" eigentlich falsch falls das Produkt während der Herstellung fermentiert wird. Da "ungesüßt" nicht direkt auf Mono- und Disaccharide (also Zucker) verweist, sondern darauf, dass keine Zutaten enthalten sind, die das Produkt süßer machen als ohne diese, kommt es auf die Süßkraft des Maltodextrines (also dessen Zusammensetzung) und auch der Einsatzmenge an, ob eine süßende Wirkung durch den Einsatz des Maltodextrines erzielt wird.
Wenn "ungesüßt" draufsteht, heißt das soviel wie "ohne Zuckerzusatz"; daher ist die Angabe "enthält von Natur aus Zucker" zwingend erforderlich, wenn das Produkt mehr als 0,5 g Zucker je 100 g oder 100 ml enthält. Und daher kann die Angabe "enthält von Natur aus Zucker" in so einem fall nicht irreführend sein, und der hersteller kann sich nicht aussuchen, ob er das draufschreibt oder nicht.
Ohne das Produkt zu kennen, ist die Kennzeichnung des Mandeldrinks aus unserer Sicht nicht schlüssig, aus folgenden Gründen:
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