Kann Kondensmilch als Milch bezeichnet werden?
Frage
Ich habe vor kurzem einen Eierlikör in einem Hofladen gekauft. Auf dem Likör steht eine Zutatenliste: Ei, Milch, Zucker, Rum, Primasprit, natürliches Vanillearoma.
Im Gespräch mit dem Landwirt habe ich erfahren, dass er Kondensmilch und Vanillezucker verwendet. Nun war ich etwas verdutzt, dass Kondensmilch und Vanillezucker nicht explizit draufstanden. Auf Nachfrage, meinte der Landwirt, das sei zulässig.
Da ich nicht sicher bin, möchte ich hier nochmal Sie fragen, inwieweit diese Zutatenliste mit den entsprechenden Angaben korrekt ist oder nicht.
Antwort
Kondensmilch darf nicht als Milch bezeichnet werden, beide Bezeichnungen sind rechtlich klar definiert. Vanillezucker hingegen ist eine zusammengesetzte Zutat – hier dürfen die Bestandteile einzeln im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.
Die Bezeichnung „Milch“ ist ausschließlich für das direkte Melkerzeugnis erlaubt. Die Milch darf nur so behandelt werden, dass ihre Zusammensetzung nicht verändert wird – mit Ausnahme der Einstellung des Fettgehalts. Beispielsweise darf ihr kein Wasser entzogen werden.
Kondensmilch hingegen ist eingedickte und haltbar gemachte Milch. Das heißt, die Molkerei entzieht der Milch einen Teil des enthaltenen Wassers und macht sie durch Wärmebehandlung keimfrei. Je nach Fettgehalt und Anteil der Trockenmasse muss das Produkt beispielsweise als „Kondensmilch“, „teilentrahmte Kondensmilch“ oder „Kondensmagermilch“ bezeichnet werden.
Da die genannten Bezeichnungen unmittelbar in Verordnungen festgelegt sind, haben Hersteller keine Wahl: Sie müssen die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen verwenden.
Anders sieht es bei Vanillezucker aus: Hierbei handelt es sich um eine zusammengesetzte Zutat aus Zucker und Vanillearoma. Hersteller können wählen: Sie können die Zutat als „Vanillezucker“ im Zutatenverzeichnis aufführen, müssen dann aber unmittelbar dahinter in Klammern die Einzelzutaten aufführen, beispielsweise (Zucker, natürliches Vanillearoma). Alternativ können sie die Zutaten des Vanillezuckers einzeln entsprechend ihres Mengenanteils (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils) auflisten. Das hat der Hersteller in dem von Ihnen geschilderten Fall offenbar getan.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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