Kartoffeln – nach der Ernte nicht behandelt
Frage
Ich habe eine Frage zu den " Kartoffeln": Da gibt es ja den Hinweis „Nach der Ernte behandelt“. Im Gegenzug: Muss auf der Verpackung draufstehen "Nach der Ernte nicht behandelt"? Oder gilt der Grundsatz, wenn nichts drauf steht, gab es keine Behandlung nach der Ernte?
Antwort
Wenn nichts draufsteht, kann es dennoch sein, dass die Kartoffeln behandelt wurden, denn nicht alle Behandlungsmittel für Kartoffeln sind kennzeichnungspflichtig. Der Hinweis "Nach der Ernte nicht behandelt" muss stimmen.
Um eine längere Haltbarkeit zu erzielen, dürfen Kartoffeln nach der Ernte mit Keimhemmungsmitteln behandelt werden. Eine Kennzeichnungspflicht gilt allerdings nur für die Behandlung mit den Mitteln Imazalil, Thiabendazol und Chlorpropham. So schreibt es die Rückstandhöchstmengen-Verordnung vor. Allerdings sind Thiabendazol und Chlorpropham nicht mehr für Speisekartoffeln zugelassen. Eine Zulassung gibt es noch für ein Mittel mit Imazalil bis Ende 2022.
Weitere zugelassene Mittel sind beispielsweise Ethylen, Grüne-Minze-Öl, Maleinsäurehydrazid und 1,4-Dimethylnaphthalin. Für diese Mittel besteht keine Kennzeichnungspflicht. Ob eines davon verwendet wurde, können Sie nur über den Anbieter selbst erfragen. Ethylen und Grüne-Minze-Öl sind auch für Bio-Speisekartoffeln erlaubt.
In vielen Fällen erfahren Verbraucher:innen also nicht, wenn Kartoffeln nach der Ernte behandelt wurden. Bei dem Hinweis „nach der Ernte nicht behandelt“ dürfen nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit dagegen keinerlei Behandlungsmittel zum Einsatz kommen, sonst wäre die Angabe irreführend.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre ein Hinweis „nach der Ernte nicht behandelt“ daher möglich und sinnvoll, um auf eine Nicht-Behandlung hinzuweisen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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