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Keine Herkunftsangabe bei Gewürzen

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Keine Herkunftsangabe bei Gewürzen

Frage

Mich würde interessieren, warum auf Gewürzen keine Herkunftsangaben stehen müssen. Ich habe sehr viel recherchiert aber leider keine vernünftige Antwort bekommen. Es wäre wunderbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.

Antwort

Leider gibt es für verarbeitete Lebensmittel – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine Verpflichtung, das Ursprungsland anzugeben. Sie haben als Verbraucher:in daher keine Möglichkeit, das Ursprungsland der Zutaten zu erfahren, es sei denn, der Hersteller gibt es freiwillig an.

Während für viele frische Lebensmittel, beispielsweise für die meisten Obst- und Gemüsearten – die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend ist, darf die Angabe bei den meisten verarbeiteten Lebensmitteln fehlen. Bei frischem Chili beispielsweise müssen Anbieter das Ursprungsland angeben, bei getrocknetem und gemahlenem Chili nicht.

In folgenden Fällen müssen Anbieter bei verarbeiteten Gewürzen eine Herkunftsangabe machen:

  1.  Bei Bio-Gewürzen, die das EU-Bio-Logo tragen, müssen Anbieter die Herkunft der Rohstoffe verpflichtend angeben. Stammen alle Rohstoffe aus einem Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden. Ansonsten genügt die Angabe "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft". Stammen die Rohstoffe sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern, genügt sogar die Angabe "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Bei Bio-Lebensmitteln haben Sie somit zumindest die Möglichkeit, beispielsweise gezielt Produkte aus der EU-Landwirtschaft zu wählen.
  2. Wenn die Verpackung, Werbung oder Aufmachung des Lebensmittels so gestaltet ist, dass sie Verbraucher:innen über die wahre Herkunft des Lebensmittels täuschen kann, muss der Anbieter das Ursprungsland oder den Herkunftsort nennen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn landestypische Symbole oder Flaggen verwendet werden, das Lebensmittel tatsächlich aber gar nicht aus dem entsprechenden Land stammt.
    Ein Beispiel: Eine „Mexikanische Chili-Gewürzmischung“ wurde tatsächlich nicht in Mexiko, sondern in Spanien hergestellt. In diesem Fall müsste der Anbieter das Ursprungsland der Gewürzmischung nennen. Eine Ausnahme hiervon gibt es bei wiederum festen Gattungsbezeichnungen, beispielsweise „Kräuter der Provence“. Diese Angabe ist nicht als Herkunftsangabe zu verstehen, sondern als Bezeichnung für eine spezielle Kräutermischung.
  3. Ähnliches gilt, wenn die primäre Zutat nicht aus dem angegebenen Herkunftsland stammt. Primäre Zutaten sind solche, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden.
    Als Herkunftsangabe wäre für das oben genannte Beispiel der Hinweis „Chili aus Spanien“ oder „Chili aus EU-Landwirtschaft“ möglich. Es genügt aber auch der Hinweis, dass der Chili nicht aus Mexiko kommt. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es unbefriedigend, dass Verbraucher:innen bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe meist nicht erfahren. Auch der Hinweis „EU-/Nicht-EU“ hat keinen wesentlichen Informationswert für Verbraucher:innen. Aus unserer Sicht gehört die Angabe des Ursprungslands des Lebensmittels sowie der primären Zutaten nicht nur auf Rohwaren, sondern auch auf verarbeitete Erzeugnisse.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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