Kennzeichnung Bergmilch oder Bergbauernmilch
Frage
Firma […] hat ihre H-Milch heimlich, still und leise von Bergbauernmilch (darum haben wir sie immer gekauft) auf "haltbare Berg- und Alpen-Milch" umgestellt. Es wird auch kein Anteil erwähnt, wieviel Milch von Bergbauern (der einzig geschützte Begriff!) noch enthalten ist. Teilweise werben Flyer von Märkten, die die Milch im Angebot haben noch immer mit Bergbauernmilch im Angebot. Das waren mal die Kriterien, die die Bergbauernmilch eingehalten hat: Bergbauernmilch So wird laut EU die Milch genannt, die von Kühen produziert wurde, die 800 Meter über NN oder höher gegrast haben. […]
Und jetzt? Nur unauffällig die Worte auf der Packung ändern und der Inhalt ist qualitativ und geografisch ganz anders als vorher?
Antwort
Weder die Begriffe „Bergbauernmilch“ noch die Angaben „Bergmilch“ oder „Alpenmilch“ sind rechtlich geregelt. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung. Daher sollte Alpenmilch grundsätzlich aus der Alpenregion und Bergbauernmilch aus einer Bergregion stammen. Wie der Hersteller das Gebiet der Alpen oder der Berge definiert, kann gegebenenfalls von der Erwartung der Verbraucherinnen und Verbraucher abweichen.
Die Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ ist dagegen EU-weit rechtlich geschützt. Sie kann bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten zusätzlich zur Bezeichnung angegeben werden, wenn sowohl die Rohstoffe als auch das Futter überwiegend aus Berggebieten stammen. Verarbeitete Erzeugnisse, die als „Bergerzeugnis“ ausgewiesen sind, müssen auch in Berggebieten verarbeitet worden sein.
Als Berggebiete sind Gebiete definiert, in denen aufgrund der Höhenlage ungewöhnlich schwierige klimatische Verhältnisse herrschen und/ oder in denen aufgrund starker Hangneigung keine oder nur spezielle Maschinen oder Geräte eingesetzt werden können. Eine reine Abgrenzung nach Höhenmetern gibt es nicht. Somit zählt nicht nur die Alpenregion als „Berggebiet“, sondern auch Teile der Mittelgebirge.
Inwieweit sich die Herkunft der Milch durch die Änderung der Angabe „Bergbauernmilch“ in „Berg- und Alpenmilch“ geändert hat, kann Ihnen nur der Anbieter mitteilen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, dazu Auskunft zu geben.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter, die mit der Herkunft ihrer Produkte aus einer Region werben, die Begrenzung dieser Region angeben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Ja, Danke für den Beitrag, der Klarheit liefert...
aber die die Sache nicht besser machen kann.
Verbrauchertäuschung ist Vehikel, das überall Mode macht.
Wir haben aus dem exakt selben Grund wie der vorhergehende Frager die [...] (Name der Firma entfernt) Bergbauernmilch gekauft. Nach der darauf gegebenen Antwort werden wir künftig keine Berg und Alpen Milch mehr kaufen.
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