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Kennzeichnung der neuen Gentechnik in Lebensmitteln

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Kennzeichnung der neuen Gentechnik in Lebensmitteln

Frage 

Ich habe von der geplanten EU-Verordnung zu neuen Gentechnik-Verfahren gelesen, hier soll es ja einige Lockerungen geben. Kann ich als Verbraucherin etwas gegen die Lockerungen tun?
Werden die nach den neuen Verfahren gentechnisch veränderten Lebensmittel verlässlich erkennbar gekennzeichnet?

Antwort

Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, müssen mit einem Hinweis gekennzeichnet werden, beispielsweise „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem Mais hergestellt“. Bislang gilt das auch für Zutaten aus Pflanzen, die mit neueren Gentechnik-Verfahren (NGT) verändert wurden. Nach Plänen der EU-Kommission sollen die Regelungen gelockert werden. Wann das neue Gesetz verabschiedet wird und ob Zutaten aus NGT-Pflanzen dann noch kennzeichnungspflichtig sein werden, ist derzeit noch offen.

Bei der klassischen Gentechnik werden fremde Gene in das Erbgut eingebracht, zum Beispiel mit „Mini-Kanonen“ oder mit Hilfe von Bakterien. Auf diese Weise sollen Pflanzen beispielsweise widerstandsfähiger gegen Schadinsekten oder gegen Unkrautvernichtungsmittel werden. Wo das fremde Gen und wie oft eingebaut wird, bleibt dem Zufall überlassen. Diese Methode ist ungenau und birgt Risiken. Werden Zutaten aus solchen Pflanzen in Lebensmitteln verwendet, muss dies gekennzeichnet werden, bei verpackten Lebensmitteln beispielsweise im Zutatenverzeichnis. 

Mit neueren Gentechnik-Verfahren (Neue Genomische Techniken, NGT) lässt sich das Erbgut gezielter verändern. Beispielsweise kann die gentechnische „Schere“ CRISPR-Cas das Erbmaterial an einer bestimmten Stelle schneiden und einzelne Gene gezielt ausschalten, einfügen oder umschreiben. . Im Gegensatz zur klassischen  Gentechnik wird aber kein artfremdes Erbmaterial eingebaut. Aktuell müssen in Lebensmitteln auch Zutaten aus NGT-Pflanzen gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil 2018 entschieden. 

Derzeit arbeitet das Europäische Parlament an einem Gesetz zur Regelung neuer genomischer Techniken (NGT). In dem Verordnungsentwurf war für einen großen Teil der Pflanzen, deren Samen mit neueren Verfahren genetisch verändert wurden, eine Reihe von Lockerungen geplant. Nach diesem Gesetzesentwurf sollten derart veränderte Pflanzen konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Damit würden Risikoprüfung, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht für diese Pflanzen entfallen. 

Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung wurde bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament im Februar 2024 diskutiert. Eine knappe Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, den Anbau und die Vermarktung zahlreicher NGT-Pflanzen zu vereinfachen. Die Kennzeichnungspflicht solle jedoch bestehen bleiben, damit man nachverfolgen kann, wo die Lebensmittel herkommen für den Fall, dass sich im Laufe der Zeit Zweifel an ihrer Sicherheit ergeben, Die Abstimmung im EU-Parlament ist noch keine endgültige Entscheidung. Als nächstes müssen die Mitgliedstaaten im Rat eine gemeinsame Position finden. Wann das der Fall ist, steht noch nicht fest. Somit ist noch nicht klar, wie die Kennzeichnung der mittels NGT veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Zukunft aussehen wird. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass für alle Pflanzen, die mithilfe neuer und klassischer Gentechnik erzeugt wurden, eine Risikobewertung erfolgen sollte. Daraus hergestellte Produkte müssen gekennzeichnet werden, damit Verbraucher:innen beim Einkauf weiterhin die Wahl haben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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