Kennzeichnung von Alkohol in Getränken und Lebensmitteln
Frage
Es geht um Alkohol in Lebensmitteln. Mir ist aufgefallen, dass alkoholfrei unter 0,5 Vol.-% liegt und alkoholhaltig ab 1,2 Vol.-% gekennzeichnet werden muss. Was ist denn dazwischen?
Antwort
Tatsächlich müssen Anbieter den Alkoholgehalt bei Getränken bis 1,2 Volumenprozent nicht angeben. Bei „alkoholfreiem“ Bier und Wein liegt der Alkoholgehalt unter 0,5 Volumenprozent, muss aber nicht genannt werden. Auf alkoholfreiem Bier ist dieser aber oft freiwillig angegeben.
Bei anderen Lebensmitteln als Getränken muss der Alkoholgehalt generell nicht angegeben werden.
Bei Lebensmitteln, die eine Zutatenliste tragen, lassen sich alkoholhaltige Zutaten in der Regel anhand der Zutatenliste erkennen. Das können beispielsweise Weinbrände oder Spirituosen wie Cognac, Rum oder Cointreau sein. Wenn reiner Alkohol verwendet wird, kann auch „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ im Zutatenverzeichnis stehen. Besonders häufig ist Alkohol in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten zu finden. Aber auch Suppen, Saucen und Konfitüren enthalten gelegentlich Alkohol.
Aufgrund von natürlichen Gärungsprozessen finden sich geringe Mengen Alkohol in manchen Lebensmitteln – beispielsweise in reifen Früchten, Sauerkraut, Fruchtsäften oder Brot. Erfrischungsgetränken können beispielsweise bis zu 0,25 Volumenprozent Alkohol enthalten. Er stammt aus Aromen oder aus Fruchtsaft.
Verbraucherbeschwerden zeigen, dass Alkohol in der Zutatenliste leicht übersehen wird. Aus unserer Sicht muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel verbessert werden: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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