Kennzeichnung von Jodsalz im Zutatenverzeichnis
Frage
Ist die Deklarierung von Jodzusätzen/-salz auf verpackten Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben oder genügt es, wenn die Unternehmen es schlicht als "Salz" ausweisen? Es lässt sich selten eine eindeutige, aktuelle Angabe finden.
Antwort
Wenn Jodsalz verwendet wird, reicht die Angabe „Salz“ im Zutatenverzeichnis nicht.
Jodsalz besteht aus Speisesalz und Kalium- oder Natriumjodat. Wird es einem Lebensmittel zugesetzt, so gilt es als zusammengesetzte Zutat, deren einzelnen Bestandteile anzugeben sind, zum Beispiel „Jodsalz (Salz, Kaliumjodat)“.
In Deutschland war bis zur Geltung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung die Angabe „jodiertes Speisesalz“ oder „jodiertes Nitritpökelsalz“ im Zutatenverzeichnis dennoch ausreichend. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Angabe von Kalium- oder Natriumjodat keine zusätzliche Information für den Verbraucher bringt.
Die LMIV sieht eine entsprechende Ausnahme nicht vor.
Allerdings gibt es eine andere Ausnahmeregelung für den Fall, dass weniger als zwei Prozent Jodsalz im Lebensmittel enthalten sind. Hier genügt die Angabe „Jodiertes Speisesalz (enthält Kaliumjodat und/oder Natriumjodat)“.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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