Fragen & Antworten

Krumme Füllmengen und kleinere Verpackungen

Teasertitel
Krumme Füllmengen und kleinere Verpackungen

Frage

In den letzten Monaten ist mir erschreckend aufgefallen, dass bei dem Inhalt von Lebensmitteln komische Angaben auftreten. Es ärgert mich ungemein. Beispiele verschiedener Schokopralinen: Inhalt:186 g; Inhalt: 172 g; Inhalt: 157 g und so weiter. Bei Käse waren es mal 200 Gramm, jetzt sind es 180 Gramm. Es gibt fast kein Lebensmittel mehr, wo der Inhalt nicht verringert wurde. Es kann doch nicht sein, dass wir so betrogen werden. Wer überprüft und genehmigt diesen Betrug am Kunden? Es macht mir Sorgen, die Preise sind schon in allen Bereichen angehoben. Nun ist man noch gezwungen auf den Angaben der Packungsgrößen zu achten. Ist das so zulässig und gibt es schon Maßnahmen, um dies abzustellen und aufzuhalten?

Antwort

Seit 2009 dürfen nahezu alle Lebensmittel in beliebigen Größen verkauft werden. Die Füllmenge zu reduzieren, ist rechtlich zulässig, ebenso wie Preiserhöhungen. Dabei dürfen die Verpackungen aber nicht mehr Inhalt vortäuschen als enthalten ist. Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen nutzen Hersteller Verringerungen der Füllmenge zunehmend, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Verbraucher:innen bleibt dann nur die Möglichkeit, für Preisvergleiche verstärkt auf den Grundpreis zu achten. Lebensmittelklarheit fordert Hersteller auf, auf solche Tricksereien zu verzichten.

Früher waren feste Packungsgrößen, beispielsweise für Schokolade, Kaffee und Margarine, vorgeschrieben. Diese Regelungen wurden inzwischen durch eine EU-Richtlinie aufgehoben. Feste Packungsgrößen gibt es seitdem nur noch für Wein und Spirituosen.

Bei den Verbraucherzentralen sind im vergangenen Jahr viele Beschwerden zu verringerten Füllmengen und versteckten Preiserhöhungen eingegangen. Rechtlich ist es für Verbraucherzentralen schwierig, dagegen vorzugehen, denn Hersteller schreiben die neue Füllmenge wie vorgeschrieben auf die Verpackung. Lediglich wenn die Hersteller mehr Inhalt vortäuschen, beispielsweise durch besonders viel Luft in der Verpackung, bestehen Erfolgsaussichten vor Gericht. Insbesondere die Verbraucherzentrale Hamburg macht aber regelmäßig auf verschleierte Preiserhöhungen und Mogelpackungen aufmerksam.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind gerade in Zeiten stark steigender Lebensmittelpreise alle Praktiken, die Preiserhöhungen verschleiern, besonders unfair gegenüber Verbraucher:innen. Hersteller sollten auf solche Tricksereien verzichten.

Der gesetzlich verpflichtende Grundpreis hilft nur dann, wenn der Handel ihn vorschriftsmäßig und deutlich lesbar auszeichnet. Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen immer wieder, dass Grundpreise falsch oder schlecht lesbar gekennzeichnet werden. Händler sollten hier darauf achten, dass der Grundpreis immer deutlich lesbar und leicht auffindbar ist.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (5 Stimmen)