Lakritz ohne Süßholz
Frage
Darf ein Produkt, das kein Süßholz enthält, als „Lakritze“ bezeichnet werden, wenn der Geschmack mit Aromen erzeugt wurde?
Antwort
Der Begriff „Lakritze“ oder „Lakritz“ ist nicht rechtsverbindlich definiert. Bonbons als „Lakritze“ zu bezeichnen, kann bei einem Produkt ohne Süßholz aber nach Ansicht von Lebensmittelklarheit über die Zusammensetzung täuschen.
Da Lakritz keine rechtsverbindliche Bezeichnung ist, sollten Hersteller eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen. Laut der „Richtlinie für Zuckerwaren“ des Lebensmittelverbands sollte Lakritz mindestens drei Prozent Süßholzsaft enthalten. Die Richtlinie ist rechtlich nicht bindend, beschreibt aber die Auffassung der Lebensmittelindustrie zur Zusammensetzung von Lakritz und kann daher zur Beurteilung herangezogen werden.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollte ein Produkt, das kein Süßholz, sondern nur entsprechende Aromen enthält, nicht als „Lakritze“ bezeichnet werden. Im Zweifel kann die Frage, ob die Bezeichnung „Lakritz“ täuschend ist, aber nur ein Gericht klären.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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