Mayonnaise mit Freilandeiern
Frage
Bei einer Mayonnaise wird groß mit dem Versprechen „mit Freilandeiern“ geworben. Tatsächlich enthält sie 80 Prozent Sonnenblumenöl und nur 8 Prozent Eigelb. Als weitere Zutaten sind Essig, Gewürze und Salz enthalten, kein Eiweiß.
Hier wird in meinen Augen der Verbraucher mit Versprechungen gelockt, die vermutlich nur in geringen Mengen wirklich zum Einsatz kommen. Ist das so zulässig?
Antwort
Bei verarbeiteten Produkten wie Mayonnaise müssen Anbieter die Haltungsform von Eiern nicht angeben. Wirbt der Hersteller aber mit der Verwendung von Freilandeiern, so muss diese Angabe für alle verwendeten Eier stimmen. Außerdem muss er für die beworbenen Eier den Mengenanteil nennen.
Laut dem europäischen “Code of Practice Mayonnaise” besteht eine Mayonnaise im Wesentlichen aus Pflanzenöl, Essig und Eigelb. Daneben sind weitere Zutaten möglich, beispielsweise Eiweiß, Salz, Zucker und Senf. Der Mindestgehalt an Eigelb sollte fünf Prozent der Mayonnaise betragen. Diese Vorgaben scheinen bei dem von Ihnen geschilderten Produkt erfüllt zu sein. Eiweiß hat der Hersteller offenbar nicht verwendet:
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit hat die genannte Mayonnaise einen marktüblichen Eigelbanteil und erfüllt auch die gesetzlichen Vorgaben. Andererseits bekommen wir bei Lebensmittelklarheit regelmäßig Beschwerden und Anfragen, wenn Hersteller eine bestimmte Zutat oder die Eigenschaft einer Zutat – hier die Freilandhaltung – plakativ bewerben, diese Zutat im Lebensmittel aber nur in geringer Menge vorhanden ist. So kann auch eine übertriebene Freilandwerbung bei acht Prozent Eigelb – das entspricht knapp einem halben Eigelb pro 100 Gramm Mayonnaise – unpassend wirken. Grundsätzlich befürworten wir aber die Information über die Haltungsform bei Eiern in verarbeiteten Produkten.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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