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Mengenkennzeichnung (QUID, Quantitative Ingredient Declaration)

Bei einer Dose „Linsensuppe mit Wurst“ erfährt der Verbraucher den Anteil an Linsen und der Wurst, in verpackten „Käse-Tortellini“ den Käseanteil.
Dafür sorgt die so genannte QUID-Regelung, die für Lebensmittel in Fertigpackungen gilt. Sie besagt, dass der prozentuale Mengenanteil einer Zutat anzugeben ist, wenn diese Teil der Bezeichnung ist oder durch Bilder und Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird. Auch wenn die Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels ist, muss der Hersteller den Mengenanteil angeben.

Der Mengenanteil wird entweder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis angegeben.

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Verbraucherstudie: Warum Zutatenlisten oft unklar bleiben

Beitragsart
Podcastaufnahme mit Gästin in der Videokonferenz

Verstehen Sie, warum auf einem Beerenmüsli manchmal steht, wie viel Prozent Himbeeren enthalten sind und manchmal nicht? Zutatenlisten müssen nicht immer konkrete Mengenangaben enthalten. Das sorgt bei Verbraucher:innen für Verwirrung, wie eine aktuelle Studie im Auftrag von Lebensmittelklarheit zeigt. In dieser Folge schildert Studienleiterin Dr. Anke Zühlsdorf, welche Mengenkennzeichnung sich Verbraucher:innen wünschen und warum Prozentangaben für alle Zutaten von Lebensmitteln zu mehr Fairness im Supermarkt führen würden.

Mehr Infos gibt's hier:

Pressemeldung: Lebensmittel: Intransparente Mengenangaben in Zutatenlisten sind Verbraucherärgernis

Studie: Verbraucher:innen wünschen Mengenangaben für alle Zutaten

Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier:

Storyboard Mengenkennzeichnung

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