Mengenangabe bei einem Erdbeerdessert
Frage
Bei einem Dessert ist als Verkehrsbezeichnung „Frischkäsedessert mit Vanillegeschmack, Joghurt mild und 20% Erdbeerzubereitung“ angegeben. Zusätzlich steht in der Zutatenliste „12% Erdbeeren“ und nicht 20% Erdbeerzubereitung wie in der Verkehrsbezeichnung. Da stimmt doch etwas nicht, oder?
Antwort
Tatsächlich entspricht die geschilderte Art der Mengenkennzeichnung den gesetzlichen Vorgaben.
Mengenangaben für eine Zutat sind immer dann erforderlich, wenn die betreffende Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder durch Worte oder Bilder hervorgehoben wird. Die Mengenangabe muss entweder in der Bezeichnung des Lebensmittels selbst oder in ihrer unmittelbaren Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der betreffenden Zutat aufgeführt werden.
In dem von Ihnen genannten Fall ist die Erdbeerzubereitung in der Bezeichnung genannt. Für die Erdbeerzubereitung ist daher eine Mengenkennzeichnung erforderlich.
Bei einem Erdbeerdessert sind Erdbeeren die entscheidende wertgebende Zutat. Daher müssen Anbieter auch für die Erdbeeren eine Mengenangabe aufdrucken. Das gilt insbesondere dann, wenn die Früchte Teil des Produktnamens oder auf dem Dessert abgebildet sind.
Sie erfahren also bei dem Dessert, dass es zu 20 Prozent aus einer Erdbeerzubereitung besteht. Der Erdbeeranteil am Dessert beträgt 12 Prozent.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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