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Mindesthaltbarkeitsdatum ist kaum zu lesen

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Mindesthaltbarkeitsdatum ist kaum zu lesen

Frage 

Zum wiederholten Male ärgere ich mich über die unterschiedlichsten Arten der Haltbarkeitsdaten. Im Geschäft verbringe ich schon viel Zeit, um es zu finden und zu entziffern. Später zuhause dann nochmals.

Es ist teilweise unverschämt, zum Beispiel ein kleiner schwarzer Aufdruck auf einem durchsichtigen Flaschenhals mit dunklem Getränk. Es gibt zahllose Beispiele.

Ich bin verwundert, dass die Verbraucherzentrale da noch nicht tätig geworden ist. Gibt es da keine gesetzlichen Vorgaben? 

Antwort

Laut EU-Recht muss das Mindesthaltbarkeitsdatum an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar aufgedruckt werden. Verbraucherbeschwerden zeigen aber, dass der Aufdruck vielfach schwer zu finden oder kaum lesbar ist. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine Schriftgröße von mindestens 3 Millimeter sowie einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, in welcher Form und Schriftgröße das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln stehen muss. Demnach muss es “an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar” auf der Verpackung oder dem Etikett angebracht werden. Außerdem ist eine Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimeter bezogen auf die Schrifthöhe des kleinen x vorgeschrieben. Eine Vorgabe, an welcher Stelle die Angabe, beispielsweise auf Getränkeflaschen oder –dosen, zu finden sein muss, gibt es nicht. 

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die EU-Kommission eine spezielle Rechtsvorschrift zur Lesbarkeit erlassen kann in der diese Faktoren genauer definiert werden. Bislang wurde eine solche Rechtsvorschrift aber noch nicht erlassen. 

Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit.de über Produkte mit kaum auffindbarem oder nur schwer lesbarem MHD. Eine aktuelle Umfrage bei Lebensmittelklarheit.de zeigt, dass jede(r) zweite Befragte bei Lebensmitteln oft lange nach dem MHD suchen muss. 

Die Verbraucherzentralen sind bereits vereinzelt rechtlich gegen schwer lesbare Kennzeichnungen vorgegangen

Eine echte Verbesserung für Verbraucher:innen kann es aus Sicht von Lebensmittelklarheit nur geben, wenn die rechtlichen Vorgaben zur Lesbarkeit konkreter gefasst werden. Genaue Vorgaben zur Lesbarkeit sind aus unserer Sicht längst überfällig.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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