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Mindesthaltbarkeitsdatum Wein

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Mindesthaltbarkeitsdatum Wein

Frage

Warum gibt es bei Wein kein MHD? Es ist nicht erkennbar, ob ein Wein 2, 5, 10 Jahre oder länger einen Genuss bietet.

Außerdem: Bei Wein und Sekt ohne Jahrgangsangabe fehlen sowohl Herstellungs- als auch Mindesthaltbarkeitsdatum.

Antwort

Bei Wein ist – wie bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent – das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht verpflichtend.

Wie lange ein Wein haltbar ist, hängt von vielen Faktoren ab – sowohl von den Eigenschaften des Weins als auch von den Lagerbedingungen. Generell sind Weine umso besser haltbar, je höher der Gehalt an Alkohol, Süße, Säure und – beim Rotwein – an Gerbstoff ist.

Manche Weine können unter optimalen Voraussetzungen 20 Jahre und länger aufbewahrt werden.

Gut lagerfähig sind zum Beispiel Spätlesen, Auslesen, Beeren- und Trockenbeerenauslesen sowie Eiswein. Tafelweine sind dagegen im Allgemeinen weniger gut lagerfähig und Sekt schmeckt am besten frisch.

Auch die Angabe des Jahrgangs ist keine Pflichtangabe bei Wein.

Eine mögliche Orientierung aufgrund der Angabe des Jahrgangs ist tatsächlich nur in bestimmten Fällen vorgesehen. So sieht die Weinverordnung für Wein mit der Qualitätsbezeichnung „Classic“ und Sekt mit der Bezeichnung „Winzersekt“ unter anderem die Angabe des Jahrgangs vor.

Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Es geht bei Wein nicht um mikrobiellen Verderb – man kann ihn bedenkenlos trinken –, sondern um die sensorische Eigenschaften wie Aussehen, Geruch und Geschmack.

Da diese sich bei Wein und Sekt während der Lagerung verändern, sollte aus unserer Sicht eine Angabe zur Lagerdauer verpflichtend sein. So könnten Verbraucher besser einschätzen, in welchem Zeitraum sie die Getränke am besten trinken sollten. Ob ein MHD geeignet ist oder in welcher Form diese Angabe auf Wein und Sekt sinnvoll und praktikabel ist, müsste noch geprüft werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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