Müssen Elisenlebkuchen Gewürze enthalten?
Frage
Ich habe Elisenlebkuchen im Handel entdeckt, die kein Gewürz deklariert haben. Sie schmecken auch nicht nach Lebkuchen. Meine Anfrage, ob das Unternehmen sich nach Marketingvorgaben auf einen ganzjährigen Verkauf ausrichtet, blieb unbeantwortet.
Ich sehe mich getäuscht. Ist das so zulässig?
Antwort
Elisenlebkuchen sind rechtlich nicht definiert. In den Leitsätzen für Feine Backwaren ist aber die übliche Zusammensetzung verschiedener Lebkuchenarten beschrieben. Demnach sollten Lebkuchen Gewürze oder natürliche Aromastoffe enthalten. Das gilt auch für Elisenlebkuchen.
Im Zutatenverzeichnis der Lebkuchen sollten also Gewürze, Gewürzextrakte oder natürliche Aromen aufgeführt sein, zum Beispiel „Zimt“ oder „Zimtextrakt“. Es genügt aber auch die Angabe „Gewürze“ oder „natürliches Aroma“. Künstliche Aromen sollten nicht zum Einsatz kommen, mit Ausnahme von Vanillin zur Geschmacksabrundung.
Für Elisenlebkuchen gilt außerdem: Sie zeichnen sich durch einen besonders hohen Nuss- und Mandelanteil aus.
Ein lebkuchenartiges Gebäck ohne Gewürze oder natürliche Aromen sollte nicht als „Elisenlebkuchen“ bezeichnet werden.
Die Leitsätze für Feine Backwaren der Deutschen Lebensmittelkommission sind rechtlich nicht verbindlich. Sie dienen aber als Orientierung, wenn es um die Beurteilung bestimmter Backwaren oder deren Kennzeichnung geht.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen