Müssen Pflanzenöle näher benannt werden?
Frage
Ich habe eine Cocktailsoße gekauft, die im Zutatenverzeichnis "pflanzliches Öl" als Zutat aufgeführt hat – ohne genauere Angabe. Muss hier nicht genau stehen, um welches Pflanzenöl es sich handelt?
Antwort
Ja, die pflanzliche Herkunft von Ölen muss im Zutatenverzeichnis stehen, zum Beispiel „Rapsöl“. Zwar können mehrere Öle als „pflanzliche Öle“ zusammengefasst werden. Unmittelbar dahinter muss aber eine Liste mit den jeweiligen pflanzlichen Herkünften folgen.
Als Grundregel gilt: Alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis stehen. Es ist aber möglich, mehrere Pflanzenöle zusammenzufassen. Im Zutatenverzeichnis steht dann beispielsweise „pflanzliche Öle (Palm, Raps, Sonnenblume). Die Reihenfolge der Aufzählung in Klammern zeigt an, welches pflanzliche Öl mengenmäßig überwiegt. In diesem Beispiel wäre also mehr Palm- als Rapsöl enthalten. Folgt der Aufzählung aber der Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“, hat die Reihenfolge keine Aussagekraft mehr.
Hingegen ist es nicht erlaubt, nur die Bezeichnung „pflanzliches Öl“ oder „pflanzliche Öle“ aufzudrucken, ohne die pflanzliche Herkunft zu nennen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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