Müssen Phosphate und Nitritpökelsalz immer gekennzeichnet werden?
Frage
Müssen Zusatzstoffe wie Phosphate oder Nitritpökelsalz immer gekennzeichnet werden, also beispielsweise auch auf Konservendosen? Ich frage, weil ich das noch nie gesehen habe, beispielsweise auf Fischkonserven. Ich vermute, dass diese nicht enthalten sind. Oder gibt es irgendwelche Ausnahmen bei der Kennzeichnungspflicht?
Verbraucher:in aus Enzesfeld-Lindabrunn vom 10.11.2024
Antwort
Ja. Grundsätzlich müssen Zusatzstoffe auch bei Konservendosen im Zutatenverzeichnis stehen. Es gibt aber eine Ausnahme.
Nitritpökelsalz besteht aus Speisesalz und Kalium- oder Natriumnitrat oder -nitrit. Es dient dazu, die rote Farbe im Fleisch zu erhalten und das Keimwachstum zu hemmen. Phosphate werden unter anderem als Stabilisatoren oder Schmelzsalze eingesetzt.
Auch bei länger haltbaren Lebensmitteln in Dosen wie Fleischkonserven müssen Zusatzstoffe in der Zutatenliste stehen. Die Hersteller müssen zunächst den Verwendungszweck durch die Funktionsklasse, beispielsweise „Stabilisator“, angeben. Dann folgt namentlich oder als E-Nummer der Zusatzstoff. Im Zutatenverzeichnis steht dann zum Beispiel „Konservierungsstoff: E250“ oder „Konservierungsstoff: Natriumnitrit“.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn der Zusatzstoff nur in einer Zutat eines Lebensmittels steckt, muss er nicht im Zutatenverzeichnis stehen, wenn er im Endprodukt selbst keine technologische Wirkung hat.
Die Frage, ob ein Zusatzstoff im Endprodukt noch eine technologische Wirkung hat, muss manchmal im Einzelfall entschieden werden.
Bei einem Doseneintopf mit Würstchenwürfeln kam das Oberverwaltungsgericht Magdeburg beispielsweise zu dem Schluss, dass das in den Würstchen enthaltene Natriumnitrit nicht im nicht im Zutatenverzeichnis stehen müsse, da es im Eintopf keine konservierende Wirkung mehr hat.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit verunsichern solche Ausnahmen Verbraucher:innen. Zusatzstoffe sollten ohne Ausnahme kennzeichnungspflichtig sein, unabhängig davon, wie sie ins Lebensmittel gelangen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Die Antwort ist meiner Meinung nicht vollständig. Wenn die Fleischklößchen eine "schöne" rote Farbe in dem Eintopf haben, muss der Zusatzstoff Natriumchlorid oder E250 als Stabilisator gekennzeichnet werden. Bei einem Wurstsalat in weißer Sauce ist das ebenfalls so, da der Wurstsalat zwar als Ganzes nicht durch einen Konservierungsstoff länger haltbar wird, aber die Wurst ihre rosafarbene Ansicht behält.
Unabhängig davon, möchten manche Menschen gar kein Natriumchlorid zu sich nehmen und dann wäre eine "Verheimlichen" nicht kundenfreundlich. (in 100g Wurst steckt es nun mal drin, da ist es egal ob da noch etwas drumherum ist.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Antwort überarbeitet und etwas differenzierter formuliert.
Geht es jetzt hier um Salz oder Nitrit? Natriumchlorid ist Kochsalz, Natriumnitrit ist E250...
Wie in dem Artikel beschrieben, geht es um den Zusatzstoff Natriumnitrit. Um Überdosierungen zu vermeiden, wird Natriumnitrit den Lebensmitteln nicht pur zugegeben, sondern als Gemisch mit Salz ("Nitritpökelsalz"). Nitritpökelsalz ist Kochsalz (Natriumchlorid) mit einem geringen Anteil an Natriumnitrit oder Kaliumnitrit.
Die Menschen, die kein Natriumchlorid zu sich nehmen wollen, werden irgendwann ziemlich große Probleme bekommen. Zudem können Sie den Gehalt an Natriumchlorid in der Nährwerttabelle erkennen.
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