Müssen Zwiebeln als Allergen gekennzeichnet werden?
Frage
Meine Frau hat eine Unverträglichkeit beziehungsweise Allergie auf Zwiebeln und zwiebelähnliche Gemüse. Daher sind wir sehr aufmerksam beim Kauf von Fertigprodukten und schauen immer auf die Zutatenliste. Kürzlich fand ich auch "Zwiebel" als Allergen in der Zutatenliste fettgedruckt. Ist das neu oder nur ein Entgegenkommen dieses Herstellers?
Antwort
Zwiebeln zählen nicht zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Sie dürfen daher auch nicht im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Es kann sich aus unserer Sicht nur um einen Fehler handeln.
In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist festgelegt, welche Zutaten als Allergene gekennzeichnet werden müssen. Die Liste umfasst 14 Lebensmittel(-gruppen), darunter beispielsweise Getreide wie Weizen und Roggen, Nüsse, Milchprodukte, Eier und Fisch. Sie sind in Europa für 90 Prozent aller Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten verantwortlich.
Zwiebeln zählen nicht dazu. Es ist verständlich, dass Allergiker, die eine Unverträglichkeit gegen andere Lebensmittel aufweisen, ebenfalls eine Hervorhebung wünschen. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Allergene ist das aber nicht sinnvoll und in der LMIV nicht vorgesehen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit dürfen andere Zutaten als die rechtlich festgelegten im Zutatenverzeichnis nicht hervorgehoben werden. Andernfalls könnten Hersteller nach Belieben Zutaten fett drucken. Der Sinn der verpflichtenden Allergenkennzeichnung wäre somit verfehlt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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