Muss bei Beerenobst auf dem Markt der Grundpreis angegeben werden?
Frage
Mir fällt immer mehr auf, dass Wochenmarktstände und Obststände an belebten Orten keine vollständige Preisauszeichnung mehr haben. Dort wird vorrangig Beerenobst in Plastikschalen angeboten, die einen Einheitspreis haben, zum Beispiel eine Schale Heidelbeeren für drei Euro, zwei Schalen fünf Euro. Es ist nirgendwo der Grundpreis ersichtlich und auch nicht, wie viel Gramm in einer Schale enthalten sind. Ich fühle mich irgendwie gelinkt. Ich weiß nicht, wie viel ich kaufe und ich habe keine Möglichkeit den Preis zu vergleichen. Ist das rechtens?
Antwort
Der Grundpreis ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich. Die Menge hingegen muss angegeben werden.
Bei offenen Packungen, wie beispielsweise Beerenschalen, muss der Anbieter in der Regel den Grundpreis pro Kilogramm angeben. Nach der neuen Preisangabenverordnung gilt diese Vorgabe allerdings nicht für offene Packungen, die von kleinen Direktvermarktern, wie Wochenmarktstände oder Hofläden, angeboten werden. Hier müssen die Händler keinen Grundpreis angeben.
Die Füllmenge der Schalen sowie den Preis für diese Menge muss der Anbieter allerdings angeben. Für die endgültige Preisermittlung hat er zwei Möglichkeiten:
- Er sorgt dafür, dass alle Schalen im Mittel die Füllmenge, beispielsweise 250 Gramm, einhalten. Einzelne Schalen dürfen geringfügig von dieser Menge abweichen. Sie bezahlen den Schalenpreis, wie angegeben.
- Er wiegt die Schale an der Kasse nach und verkauft nach Gewicht. Der Preis kann dann vom ausgezeichneten Schalen-Preis abweichen, beispielsweise wenn 266 Gramm Heidelbeeren enthalten sind. Sie bezahlen exakt die Menge, die Sie kaufen.
Sie können die Händler direkt auf die fehlende Kennzeichnung der Füllmenge ansprechen. Gehen diese nicht auf Ihre Kritik ein, ist Ihr nächster Ansprechpartner Ihr Ordnungsamt vor Ort.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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