Muss Chili einzeln gekennzeichnet werden?
Frage
Ich reagiere allergisch auf Chili. Nun sehe ich in der Zutatenliste manchmal Chili extra angegeben, manchmal nur "Gewürze". Muss Chili extra angegeben werden oder kann es auch enthalten sein, wenn nur "Gewürze" angegeben sind?
Antwort
Gewürze können zu der Angabe „Gewürze“ oder „Gewürzmischung“ zusammengefasst werden, wenn ihr Anteil im Produkt höchstens zwei Prozent beträgt. Es ist in diesen Fällen nicht erforderlich, die einzelnen Gewürze wie Chili zu nennen. Ein Produkt könnte also Chili enthalten, wenn in der Zutatenliste nur „Gewürze“ steht.
Anders ist es übrigens bei Sellerie oder Senf. Da diese beiden Zutaten – im Gegensatz zu Chili – zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen gehören, müssen sie in jedem Fall auf dem Etikett stehen, auch wenn der Anbieter sie in geringer Menge in einer Gewürzmischung einsetzt.
Ihre Anfrage und Meldungen anderer Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen, dass diese Regelung wenig verbraucherfreundlich ist. Lebensmittelklarheit fordert daher, dass solche Ausnahmen gestrichen werden und alle Zutaten im Zutatenverzeichnis aufzuführen sind.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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