Muss Zucker in Haferdrink nicht deklariert werden?
Frage
Ich habe gelesen, dass Haferdrinks, die mit dem Hinweis „zuckerfrei“ deklariert werden, aufgrund einer Spitzfindigkeit des Lebensmittelrechts bis zu zehn Prozent Zucker enthalten können.
In Bezug auf Haferdrink steht dort: "Deklariert werden muss nämlich nur der hinzugefügte Zucker, nicht jedoch natürlich vorhandener Zucker oder Zucker, der während des Produktionsverfahrens auf natürliche Art und Weise aus der Haferstärke entstanden ist."
Heißt dies, dass natürlich vorhandener Zucker oder Zucker, der während des Produktionsverfahrens entsteht, nicht in der Nährwerttabelle erscheint? Wie kommt der Zucker überhaupt in den Haferdrink und warum wird er nicht deklariert?
Auf Ihrer Seite lese ich aber, dass auch Einfach- und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) aus natürlichen Quellen wie Obst oder Milch in der Nährwerttabelle mitgerechnet werden. Ich habe bei einem Haferdrink 6 Gramm Zucker in der Nährwerttabelle gefunden. Er wird aber mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ beworben.
Antwort:
Die Informationen, die Sie gelesen haben, sind teilweise falsch. Die Angabe „zuckerfrei“ ist nur zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder Milliliter enthält. Jeder Zucker muss deklariert werden – egal, ob er zugesetzt wurde, von Natur aus im Lebensmittel vorhanden ist oder – wie bei Haferdrink – durch den Produktionsprozess entsteht.
Im Handel gibt Haferdrinks mit sehr unterschiedlichem Zuckeranteil zu kaufen. Meist liegt der Zuckergehalt über 0,5 Gramm. Die Angabe „zuckerfrei“ ist dann unzulässig.
Wenn der Haferdrink nicht gesüßt wurde – das ist in der Regel der Fall –, stammt der enthaltene Zucker aus dem Hafer. Er entsteht im Herstellungsprozess durch Fermentation. Bei diesem Prozess wird ein Teil der Stärke aus dem Hafer in Zuckerbausteine aufgespalten.
Vereinzelt sind auf dem Markt auch Haferdrinks zu finden, deren Zuckergehalt unter 0,5 Gramm liegt. Sie werden durch neuere Verfahren hergestellt, bei denen die Stärke des Hafers nicht oder nur zu einem geringen Teil aufgespalten wird. Sie dürfen als „zuckerfrei“ deklariert werden.
Wenn Sie den Gesamtzuckergehalt erfahren möchten, schauen Sie am besten in die Nährwerttabelle. Dort müssen alle im Lebensmittel vorhandenen Zucker (Einfach- und Zweifachzucker) zusammengerechnet werden – unabhängig davon, ob sie zugesetzt wurden, von Natur aus enthalten sind, wie bei Obst und Früchten, oder während der Produktion entstanden sind, wie bei Haferdrink.
Die Werbung „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet etwas anderes als „zuckerfrei“. Während sich die Angabe „zuckerfrei“ auf den Gesamtzuckergehalt bezieht, informiert der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur, dass kein Zucker zugesetzt wurde. Das Produkt kann trotzdem von Natur aus Zucker oder Zucker aus der Haferfermentation enthalten.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Kommentare
Ja, man braucht echt viel Wissen über Chemie und Lebensmittelverarbeitung, um die Angabe "Enthält von Natur aus Zucker" zu verstehen. Wer kann schon daraus schließen, dass das Produkt Zucker enthält? Antwort: Jeder, der (1.) lesen und (2.) nachdenken kann. Generell ist es empfehlenswert, sich einmal mit dem Produkt auseinanderzusetzen, bevor man es in riesigen Mengen in sich hineinschüttet. Ist besser, als gedankenlos darauf zu vertrauen, dass das Produkt so beschaffen ist, wie man es gerne hätte.
Und liebes Team von Lebensmittelklarheit: Wo genau ist das jetzt der "Graubereich"? Mehr als auf die Verpackung zu schrieben, dass Zucker drin ist, zusammen mit dem genauen Wert in Gramm geht nicht mehr. Vielleicht solltet ihr euren "Kunden" mal ehrlich sagen, dass sie lieber nicht alleine Einkaufen gehen sollen, wenn sie das nicht verstehen, anstatt von einem Graubereich zu schwafeln.
Herzlichst,
Ihr Christian Steiner
Auch ich bin leider darauf hereingefallen, dass auf den Haferdrinks der Hinweis enthält von Natur aus Zucker steht. Ich habe mein Leben seit 3 Monaten auf zuckerfreie Nahrung umgestellt, mit Ausnahme der natürlichen Süße . Vor einem Monat habe ich Haferdrink mit Vanille entdeckt und diesen zu Müsli und Kakaopulver genossen. Nach kurzer Zeit stellte ich fest ,dass ich wieder Gewicht zugenommen habe und auch wieder viel Appetit auf Süßes bekam. Per Zufall habe ich erfahren, dass die Stärke des Hafers bei der Herstellung durch Enzyme in einfach Zucker umgewandelt wird. Genausogut kann ich dann ja Würfelzucker in meinem selbst gemachten Haferdrink geben. Das Ergebnis ist das selbe. Ich bin sehr darüber verärgert, dass weiterhin mit allen Mitteln versucht wird, den Verbraucher falsche Informationen zu vermitteln, hier durch die Angabe enthält von Natur aus Zucker. Man versucht sich gesund zu ernähren, doch dafür muss man inzwischen jedes Produkt hinterfragen und viel Ahnung über Chemie und Bearbeitungsprozesse und deren Folgen haben oder nur noch unverarbeitete Lebensmittel zu sich nehmen. Es ist schon kriminell wie den Verbrauchern für die Gesundheit wichtige Informationen vorenthalten werden. Das grenzt schon an Körperverletzung. Von der Gentechnik mal ganz zu schweigen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich hier so wütend reagiere. Ich bin maßlos enttäuscht und entsetzt. Was kann man als Verbraucher tun, damit solche Machenschaften in Zukunft nicht mehr möglich sind ?cE
Auch aus unserer Sicht ist diese Kennzeichnung nicht transparent. Wir gehen davon aus, dass viele Menschen nicht wissen, dass der angenehm süße Geschmack mancher Haferdrinks nicht auf einem natürlichen Zuckergehalt des Hafers beruht. Aufgrund der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung können Sie die Zuckerangaben in den Produkten aber erkennen und vergleichen. Außerdem gibt es Produkte mit der Angabe „zuckerfrei“. Diese dürfen maximal 0,5 Gramm Zucker in 100 Millilitern enthalten.
Grundsätzlich ist Irreführung verboten und die Lebensmittelüberwachung geht dagegen vor. Bei irreführender Kennzeichnung können Sie sich an die Behörde vor Ort wenden.
Viele Fälle sind aber grenzwertig – wir sprechen von „Graubereich“. Lebensmittelklarheit informiert darüber und setzt sich bei Beschwerden dafür ein, dass sich die Kennzeichnung verbessert.
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