Nur ein Glas Pistaziencreme erhalten – ohne Hinweis
Frage
Im Prospekt meines Discounters wird Pistaziencreme angeboten. Es sind keine Mengenbegrenzungen genannt – anders als zum Beispiel bei der Dubai-Schokolade. Hier steht im Prospekt „Nur 1 Tafel pro Einkauf“.
Ich wollte 2 Gläser kaufen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nur ein Glas bekommen kann. Auf Nachfrage hieß es, dass es seitens der Firmenleitung eine Anweisung gibt, lediglich ein Glas pro Einkauf oder Person zu verkaufen. Ich halte das Vorgehen für unlauter. Ist das zulässig?
Verbraucher aus Celle vom 19.12.2024
Antwort
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit dürfen Supermärkte und Discounter die Menge der Produkte begrenzen, die sie an ihre Kund:innen abgeben. Ob ein fehlender Hinweis im Prospekt als Lockangebot gelten könnte, wäre im Einzelfall zu prüfen.
Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb müssen Anbieter Waren des täglichen Bedarfs, die sie in einem Prospekt bewerben, für einen "angemessenen Zeitraum" vorrätig haben. Um das sicherzustellen, begrenzen Supermärkte und Discounter bei einigen Produkten die Menge, die Sie bei einem Einkauf erwerben können. Aus unserer Sicht ist das auch fair, um Hamsterkäufe einzelner Personen zu verhindern. Betrifft die Begrenzung jede Filiale, sollten die Anbieter bereits im Prospekt darauf hinweisen.
Zwar gelten die Angaben im Prospekt nur als unverbindliches Angebot. Sie dürfen aber nicht irreführen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Produkt als Lockangebot im Prospekt beworben wird, im Laden aber gar nicht erhältlich ist. Auch wenn der Anbieter im Laden keinen angemessenen Vorrat bereitstellt, gilt dies als Lockangebot, zumindest, wenn der Anbieter im Prospekt nicht auf den begrenzten Vorrat hinweist.
Ob es auch als Lockangebot gilt, wenn Anbieter im Prospekt nicht darauf hinweisen, wenn Kund:innen im Laden nur eine begrenzte Menge des beworbenen Artikels kaufen können, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter bereits im Prospekt darauf hinweisen, wenn Kund:innen generell nur ein Glas, zum Beispiel von der von Ihnen genannten Pistaziencreme kaufen können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen