So haben Hersteller reagiert:

Anbieterfirma gesteht falschen Auftauhinweis ein

Änderung: Die im Angebotsprospekt von Aldi Nord als frisch angepriesene „Golden Seafood Lachsfiletseite“ trug vor Ort auf der Verpackung fälschlich den Hinweis „aufgetaut“.
Geändert

Aldi Nord bot im Angebotsprospekt der Kalenderwoche 35 die „Golden Seafood Lachsfiletseite“ als frischen Fisch an. Vor Ort trug der angepriesene Lachs den Hinweis „aufgetaut“. Inzwischen hat Aldi Nord der Redaktion von Lebensmittelklarheit.de mitgeteilt, der Lieferant hätte den frischen Fisch falsch als „aufgetaut“ gekennzeichnet. Der verkaufte Lachs sei wie angeboten frisch gewesen.

Im Prospekt von Aldi Nord vom 26.08. bis 31.08.24 wird die Golden Seafood Lachsfiletseite als „Frisch“ angeboten und auf der Verpackung steht aufgetaut. Aufgetauter Fisch sollte nach meinen Erkenntnissen nicht wieder eingefroren werden. Vor einiger Zeit hatten wir das gleiche schon mal, allerdings stand damals das „aufgetaut“ wesentlich kleiner auf der Verpackung und wir haben diesen Vermerk erst zu Hause gesehen. Wir mussten dann leider einen Teil des Fisches wegwerfen, da wir ihn nicht nochmal einfrieren wollten. Wir fühlen uns von der Firma Aldi Nord getäuscht. 
Verbraucherin aus Braunschweig vom 06.09.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Dass sich die im Aldi Nord Prospekt als frisch angebotene „Golden Seafood Lachsfiletseite“ vor Ort als „aufgetaut“ entpuppt, geht gar nicht. Damit werden Kund:innen in die Filiale gelockt, die sie sonst eventuell nicht besucht hätten.

Darum geht’s:

Aldi Nord bietet in seinem Angebotsprospekt „Gutes für Alle“ vom 26.-31.08.2024 bei den Angeboten ab 29.08.2024 unter anderem eine Lachsfiletseite der Marke „Golden Seafood“ an. Als Eigenschaften des Angebotes sind „Frisch, mit Haut, praktisch grä-tenfrei; …“ genannt. Die im Geschäft mit einer Haltbarkeit bis zum 05.09.2024 ge-kennzeichnete „Golden Seafood Lachsfiletseite“ trägt auf der Schauseite zweimal den Hinweis „mit Haut, aufgetaut“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), der auch für die Werbung gilt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn die im Geschäft erhältliche Ware tatsächlich eine andere Qualität hat, als im Angebotsprospekt versprochen wurde, ist das mehr als ärgerlich. Bestenfalls haben Kaufinteressierte, die den Unterschied bemerken, einen überflüssigen Weg auf sich genommen. Denn Werbeprospekte werden oft zum Anlass genommen, einen bestimmten Supermarkt für den Einkauf aufzusuchen. Informationen in Prospekten dürfen daher nicht den Informationen auf dem Produktetikett widersprechen. 

Fazit:

Aldi Nord sollte sicherstellen, dass der im Laden erhältliche und der angebotene Lachs die gleiche Qualität aufweisen.

Stellungnahme der ALDI Nord Deutschland Stiftung & Co. KG, Essen

Kurzfassung:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Etikettierungsfehler des Lieferanten, der trotz interner Prüfung nicht entdeckt wurde. Es handelt sich bei der angebotenen Lachsfiletseite, wie im Werbeprospekt angegeben, um frische Ware. Wir bedauern, dass dieser Fehler zur Verunsicherung des Kunden geführt hat.

Ergebnis

Aldi Nord hat mitgeteilt, dass der Lachs vom Lieferanten auf der Verpackung falsch als „aufgetaut“ gekennzeichnet wurden, obwohl es sich frischen Lachs handelte.