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Obst ohne deutsche Beschriftung

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Obst ohne deutsche Beschriftung

Frage 

Ist es zulässig, dass es bei unverpacktem Obst und Gemüse in türkischen Lebensmittelgeschäften nur eine türkische Beschreibung gibt? Ich fühle mich benachteiligt. Ich wüsste gerne, was ich kaufe.

Antwort: 

Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet werden. Das gilt aber nur für die Pflichtangaben. Für lose angebotenes Obst und Gemüse sind nur wenige Angaben verpflichtend, beispielsweise der Preis und das Ursprungsland. Die Obst- oder Gemüseart muss nicht unbedingt dabeistehen. 

Bei unverpackten Lebensmitteln wie Obst und Gemüse müssen Anbieter nur wenige Informationen kennzeichnen. Dies sind beispielsweise der Preis sowie bestimmte Zusatzstoffe oder Behandlungsverfahren wie „gewachst“. Auch Allergene müssen genannt werden, beispielsweise bei einer Salatmischung oder bei Suppengrün mit Sellerie. Für die meisten Obst- und Gemüsearten ist zudem die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Für einige Obst- und Gemüsearten, beispielsweise Äpfel, Trauben und Tomaten, sind zudem weitere Angaben wie die Sorten- und die Klassenbezeichnung erforderlich.

Diese verpflichtenden Angaben müssen in deutscher Sprache gemacht werden. Für freiwillige Informationen hingegen gibt es eine solche Vorgabe nicht. Sie können auch in anderen Sprachen gekennzeichnet werden. Die Informationen dürfen aber nicht täuschen.   

Auch wenn es überraschend ist: Es gibt keine Verpflichtung, die Obst- oder Gemüseart zu kennzeichnen. Vor allem bei unbekannten Obstarten dürfte es aber im Interesse des Unternehmens liegen, die Kund:innen zu informieren. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es ungünstig, wenn Anbieter freiwillige Informationen nur in einer Sprache aufdrucken, die für einen Großteil der Bevölkerung nicht verständlich ist. Es ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, wenn Kund:innen unzufrieden sind, wenn ihnen auf diese Weise Informationen vorenthalten werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4.8 (6 Stimmen)
Micha
14.06.2024 - 01:28

Wenn der Türke keine deutschen Angaben macht, dann geht wo anders einkaufen. Mache ich auch so. Die wollen keine deutschen Kunden und einen echten Verbraucherschutz gibt es in Deutschland ohnehin nicht.
In Frankreich, Österreich oder den USA sieht das anders aus. Da gibt es echten Verbraucherschutz, da gäbe es fremdsprachige Bezeichnungen in Läden gar nicht erst. In Frankreich müssen alle fremdsprachigen Worte/Sätze/Claims zusätzlich übersetzt auf der Packung oder auf den Schildern stehen. Türkisch beschriftete Schilder gibt es in Frankreich bei Türken nicht; bei Marokkanern gibt es auch keine arabischen Schilder. Alles ist französisch. Die Türken sprechen dort ja auch französisch, nicht türkisch.
Was hier in D diesbezüglich abläuft, wäre in den genannten Ländern undenkbar!

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