Das ärgert beim Einkauf:

Angebot für schwedische Lebensmittel auf onfos.de

Die Produktinformationen stehen in deutscher Sprache im Shop. Für die gelieferten Lebensmittel sind dagegen schwedische Sprachkenntnisse erforderlich.
getaeuscht

„Onfos – Der Shop für schwedische Lebensmittel“ bietet auf seiner deutschsprachigen Website ein Sortiment typisch schwedischer Produkte an. Das Angebot der einzelnen Lebensmittel umfasst die Abbildung mit den schwedischen Produktnamen sowie weitere Informationen in deutscher Sprache. Schließen Kunden den Bestellvorgang durch „Kaufen“ ab, bestätigen sie, dass „Schwedisch für mich eine leicht verständliche Sprache ist und ich die Angaben auf den Produktverpackungen auf Schwedisch verstehe“. Die bestellten Lebensmittel sind ausschließlich in schwedischer Sprache gekennzeichnet.
Der Anbieter sollte die verpflichtenden Angaben auf der Verpackung zusätzlich zum Online-Shop auch mit Lieferung der Ware in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.

Der Anbieter vertreibt Produkte aus Schweden in Deutschland, kennzeichnet diese aber nicht in deutscher Sprache. Stattdessen lässt sich der Anbieter im Bestellprozess bestätigen, dass man schwedisch versteht. Da aber auch andere Personen außer dem Besteller jedoch in Besitz der Ware kommen können, halte ich das für gefährlich (z.B. bei Lebensmittelallergien).
Verbraucherin aus Hannover vom 25.03.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Onfos – Der Shop für schwedische Lebensmittel“ bietet auf seiner deutschsprachigen Website ein Sortiment typisch schwedischer Produkte an. Das Angebot der einzelnen Lebensmittel umfasst die Abbildung mit den schwedischen Produktnamen sowie weitere Informationen in deutscher Sprache. Schließen Kunden den Bestellvorgang durch „Kaufen“ ab, bestätigen sie, dass „Schwedisch für mich eine leicht verständliche Sprache ist und ich die Angaben auf den Produktverpackungen auf Schwedisch verstehe“. Die bestellten Lebensmittel sind ausschließlich in schwedischer Sprache gekennzeichnet.

Darum geht’s:

Der Anbieter bietet in seinem deutschsprachigen Online-Shop onfos.de schwedische Produkte an. Laut Impressum hat die Firma ihren Sitz im bayrischen Gräfelfing.
Weitere Details zu den Produkten folgen jeweils nach dem Anklicken der entsprechenden Abbildungen. Für die „Olw Cheez Doodles“ und die „Pagen Gifflar Kanel“ gibt es jeweils keine Bezeichnung des Lebensmittels in deutscher Sprache. Tabellarisch folgen Informationen zu den Produkten wie Zusatzstoffe, Gewicht, „Inhaltsstoffe“ und Nährwertangaben, jeweils in Deutsch. Die Tabelle für die Backware „Gifflar“ enthält unter anderem den schwedischen Begriff „förtjockningsmedel“ als Zutat. Die Bestellübersicht enthält die ausgewählten Produkte mit der Gesamtsumme sowie unmittelbar vor dem roten Feld mit „Kaufen“ den folgenden Hinweis:
„Mit Klick auf „Kaufen“ bestätige ich, dass Schwedisch für mich eine leicht verständliche Sprache ist und ich die Angaben auf den Produktverpackungen auf Schwedisch verstehe.“
Die gelieferten Lebensmittel enthalten keine Informationen in deutscher Sprache.

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, welche Informationen Lebensmittelunternehmen Verbrauchern vor dem Kauf zur Verfügung stellen müssen. Bei vorverpackten Lebensmitteln, die über den Fernabsatz zum Verkauf angeboten werden, sind das alle verpflichtenden Informationen wie Zutatenliste und Nährwertangaben über Lebensmittel mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Diese verpflichtenden Informationen sind in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen, abhängig von der Sprache des Mitgliedstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird. Konkret bedeutet dies nach der LMI-Durchführungsverordnung, dass nach der LMIV verpflichtende Angaben in deutscher Sprache erfolgen müssen. Diese Informationen müssen zusätzlich auch zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen.
Laut LMIV stehen diese Angaben entweder direkt auf der Verpackung oder einem damit verbundenen Etikett.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen beim Online-Kauf von Lebensmitteln dieselben Informationen zur Qualität der Ware, die sie auch im Laden vor Ort bekommen, und zwar in verständlicher Form. Dies betrifft somit die Situation vor dem Kauf als auch beim Erhalt der bestellten Waren.
Haben Kundinnen und Kunden ihren Warenkorb gefüllt und wollen ihre Bestellung abschließen, erklären sie mit Anklicken des „Kaufen-Buttons“ gleichzeitig, dass sie schwedisch verstehen. Andernfalls ist der Bestellvorgang nicht abschließbar. Kunden, die ihren Warenkorb bereits gefüllt haben, werden an dieser Stelle kaum den Vorgang abbrechen und können aus unserer Sicht trotzdem erwarten, dass die bestellte Ware mit den erforderlichen Angaben in deutscher Sprache ausgeliefert wird. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit entbindet diese Einverständniserklärung den Anbieter nicht von der vorgeschriebenen Kennzeichnung in deutscher Sprache am Produkt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die verpflichtenden Angaben auf der Verpackung zusätzlich zum Online-Shop auch mit Lieferung der Ware in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.

Stellungnahme der Trottorp GmbH, Gräfelfing

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 30.04.2021 hat die Firma reagiert. Eine Stellungnahme des Anbieters zur Veröffentlichung liegt bisher nicht vor.

Ergebnis

Wegen der weiteren Kennzeichnungsmängel hat die Verbraucherzentrale die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.