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Pflichtkennzeichnung auf der Vorderseite

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Pflichtkennzeichnung auf der Vorderseite

Frage

Oft findet man wichtige Angaben zum Produkt wie Inhaltsangabe, Gewicht oder die genaue Bezeichnung nur hinten auf der Verpackung. Vorne prangt dann nur ein Fantasiename. Sind Hersteller nicht verpflichtet solche Angaben vorne aufs Etikett zu bringen?

Verbraucher aus Mülheim an der Ruhr vom 04.11.2024

Antwort 

Nein. Es gibt keine Verpflichtung, bestimmte Angaben auf die Vorderseite der Verpackung zu drucken. 

Welche Angaben auf vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend sind, ist in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Grundsätzlich sind alle Pflichtangaben an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. 

Es ist aber nicht festgelegt, an welcher Stelle der Verpackung die Informationen, beispielsweise das Zutatenverzeichnis, die Nährwertkennzeichnung oder die Nettofüllmenge stehen müssen. Die meisten Angaben können auch auf verschiedenen Flächen einer Verpackung verteilt sein, beispielsweise auf der Rückseite oder den Seiten.  

Unter bestimmten Umständen müssen einige Pflichtangaben dennoch im Hauptsichtfeld stehen:

•    Steht beispielsweise das Herkunftsland eines Lebensmittels auf der Vorderseite, muss auch das Herkunftsland der primären Zutat dort angegeben werden, sofern diese aus einem anderen Land stammt. 
•    Wiederholte Angaben von Nährwerten sind im Hauptsichtfeld auf der Vorderseite anzugeben. 

Die Bezeichnung des Lebensmittels und die Nettofüllmenge sowie gegebenenfalls der Alkoholgehalt bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. müssen im selben Sichtfeld angegeben werden. Das muss aber nicht zwangsläufig die Vorderseite der Flasche oder Packung sein. 

Lebensmittel tragen oft Fantasienamen auf der Vorderseite wie „Erdbeertraum“ oder „Wild Strawberry“. Erst die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung wie „Milchmischgetränk aus Magermilch mit Erdbeergeschmack“ gibt Klarheit, um welche Art Lebensmittel es sich konkret handelt. Sie findet sich aber häufig erst auf der Rückseite. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten die wesentlichen Eigenschaften des Produktes klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung stehen, so auch die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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