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Preisangaben pro 100 Gramm bei Brot

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Preisangaben pro 100 Gramm bei Brot

Frage

Da immer mehr Bäckereien in meiner Region 100-Gramm-Preise für ihr Brot angeben, frage ich mich, ob ich auch zum Beispiel 100 Gramm Brot verlangen kann. In der Metzgerei kaufe ich auch 100 Gramm Schinken, wenn der Preis angegeben ist und muss nicht den halben Schinken kaufen.

Ich denke in erster Linie an Menschen, die wirklich aufs Gramm und den Preis achten müssen.

Antwort    

Brot wird üblicherweise pro Stück mit einer Gewichtsangabe wie 750 Gramm und einem festen Preis verkauft. Es gibt zwar viele Bäckereien, die halbe, manchmal auch viertel Laibe verkaufen. Das bleibt aber Verhandlungssache. Ein Anrecht darauf, halbe Brote oder sogar Brot nach Gewicht zu kaufen, haben Sie nicht. Klare Vorgaben gibt es hingegen zu Preisangaben. Bei der 100-Gramm-Angabe handelt es sich vermutlich um den Grundpreis. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe des Grundpreises pro 100 Gramm für Brot unüblich. 

Unverpackte Brote an der Bäckertheke werden üblicherweise pro Stück mit „gleichem Nenngewicht“ verkauft. Das heißt, die Bäckerei gibt das Gewicht zum Beispiel mit 750 Gramm an. Das Brot wird aber nicht ausgewogen, sondern die Preise beziehen sich auf einen 750-Gramm-Laib Brot. Die Bäckerei muss sicherstellen, dass die Brote im Mittel 750 Gramm wiegen. Einzelne Brote dürfen etwas weniger wiegen, wobei das Gewicht bei einem Ein-Kilogramm-Brot beispielsweise nicht unter 970 Gramm liegen darf. Ein Anrecht darauf, halbe Brote oder sogar Brot nach Gewicht zu kaufen, haben Sie nicht. 

Kleine Bäckereien geben in der Regel nur den Endpreis an. Größere Bäckereiketten hingegen sind verpflichtet, zusätzlich den Grundpreis der Brote anzugeben. Das hat die Bäckerei in dem von Ihnen genannten Fall offenbar getan. Bei loser Ware muss sich der Grundpreis – je nach Verkehrsauffassung – auf 100 Gramm oder ein Kilogramm beziehen. Üblich wäre die Angabe pro 100 Gramm beispielsweise bei Aufschnitt wie Salami oder gegebenenfalls bei Kuchen. Bei Brot hingegen ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit die Angabe pro Kilogramm üblich. Dies ist unter anderem auch die Auffassung des Sozialministeriums Sachsen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die von Ihnen geschilderte Angabe des Grundpreises pro 100 Gramm unüblich. Anbieter sollten bei Brot – wie verkehrsüblich – den Grundpreis pro Kilogramm angeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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